Österreich

Ärzte fordern Impfpflicht, sonst kein Kindergarten

Die Wiener Ärztekammer fordert eine indirekte Impfpflicht für Österreich. Sonst soll der Zugang zu den öffentlichen Kindergärten verwehrt werden.

Heute Redaktion
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Die Wiener Ärztekammer fordert eine indirekte, an die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Familienbeihilfe gekoppelte Impfpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Ein entsprechender Beschluss ist am Dienstagabend im Vorstand gefallen.

Weniger Kindergeld, wenn nicht geimpft wird

"Bei nicht erfolgten Impfungen inklusive Auffrischungen soll der Zugang zu den öffentlichen Kindergärten verwehrt werden", heißt es in dem vom Vorstand mehrheitlich beschlossenen Antrag, der nun an die Österreichische Ärztekammer weitergeleitet wird.

Von dieser Forderung sind alle im Gratisimpfprogramm vorgesehenen Impfungen umfasst. Rudolf Schmitzberger, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Wien und Vorstandsmitglied der Ärztekammer, erklärte dazu laut einem ORF-Bericht, dass es nicht um eine Bestrafung gehen soll, sondern in "erster Linie um den Schutz der besonders Schwachen".

Als positive Beispiele würden diesbezüglich bereits die USA oder Italien vorangehen. In Amerika sei es sogar auf Universitäten Pflicht, beim Einschreiben einen Impfnachweis zu erbringen.

Der "Impfplan Österreich 2019" enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen. Es wird unterschieden zwischen Impfungen des kostenfreien Kinderimpfkonzepts und anderen wichtigen Impfungen, die nicht im kostenfreien Kinderimpfkonzept bereitgestellt werden, aber empfohlen werden.

+++ Der Impfplan Österreich 2019 zum Download +++

Wenn Reden nichts hilft

Beim Mutter-Kind-Pass würde sich das System* bereits bewähren, warum also nicht auch bei den Impfungen. Es bestehe immerhin eine ethische Pflicht, das Gemeinwohl im Auge zu behalten. Viele Impfgegner seien nur mit Worten bzw. Informationen nicht zu erreichen, daher sei es an der Zeit zu drastischeren Mitteln zu greifen.

*) Im Mutter-Kind-Pass werden alle Untersuchungsergebnisse dokumentiert. Das Dokument soll einen sicheren Verlauf der Schwangerschaft bis zur Geburt und eine gesunde Entwicklung des Kindes gewährleisten. Der Pass ist ein nötiger Nachweis für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

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(ek)