Niederösterreich

AK: Kein generelles Verbot von Hunden in Mietwohnung

Christoph L. fragt: "Mein Vermieter hat eine Klausel im Mietvertrag, die mir das Halten eines Hundes in der Wohnung verbietet. Ist das zulässig?"
Niederösterreich Heute
01.04.2025, 05:45
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"Heute"-Leser Christoph L. fragt: "Mein Vermieter hat eine Klausel im Mietvertrag, die mir das Halten eines Hundes in der Wohnung verbietet. Ist das zulässig?" Die AK klärt auf.

"Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) kann Mieterinnen und Mietern das Halten von ungefährlichen Hunden nicht generell verboten werden. Auch bei bestehenden Mietverträgen ist eine diesbezügliche Klausel somit nichtig", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "Die Haustierhaltung ist also grundsätzlich erlaubt. Eine Mieterin oder ein Mieter ist auch nicht verpflichtet, den Vermieter über die Tierhaltung zu informieren. Der Mieter ist aber dafür verantwortlich, dass durch das Halten von Haustieren die Nachbarn nicht gestört werden. Regelmäßiges Hundegebell oder Verunreinigungen der Allgemeinflächen können zur Kündigung des Mietvertrages führen."

"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Konsumentenberatung unter der Tel.: 057171-23000

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