Leserin Teresa B. fragt: "Mir wurde vom AMS das Arbeitslosengeld ausgesetzt, weil die Gesundmeldung angeblich nicht zum richtigen Zeitpunkt erfolgt ist. Wie kann das sein?"
"Wer arbeitslos ist, muss eine Erkrankung dem AMS umgehend melden und auch ärztlich nachweisen. Einige tappen nach der Genesung in eine Falle: Wenn der Arzt sie für den Folgetag wieder gesundschreibt, melden sie das sofort dem AMS", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Seit Juli 2025 verlangt das AMS jedoch, dass sich Arbeitslose am ersten Werktag nach dem Ende des Krankenstands telefonisch, persönlich oder über das MeinAMS-Konto zurückmelden – nicht später und auch nicht früher. Ansonsten kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zwischentage verloren gehen. Die AK setzt sich dafür ein, dass Betroffene das verweigerte Arbeitslosengeld erhalten."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Sozialrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.