Oberösterreich

AK-Sieg vor Gericht – Mann bekommt 855 € mehr im Monat

Ein Mann wurde durch eine falsche Einstufung um einen großen Teil seines Pflegegeldes gebracht. Die Arbeiterkammer verhalf ihm zu seinem Recht.

Roman Palman
Die Pension des Mannes wurde durch Pflegestufe 7 deutlich höher.
Die Pension des Mannes wurde durch Pflegestufe 7 deutlich höher.
Getty Images/iStockphoto

Nach einem schweren Unfall war ein Mann bewegungsunfähig und auf einen Rollstuhl sowie auf Pflege durch eine andere Person angewiesen. Auch seine Arme kann er nicht mehr uneingeschränkt und zielgerichtet bewegen. Unverständlich für ihn war deshalb der Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), dass ihm lediglich Pflegegeldstufe 5 zuerkannt wurde.

Der Mann wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer. Mit Erfolg: Nach Prüfung aller Unterlagen und einem neuen Gutachten urteilte das Gericht, dass bei dem Mann ein Zustand vorliegt, der einer Bewegungsunfähigkeit gleichzustellen ist.

Somit wurde sein Anspruch auf das höchstmögliche Pflegegeld bestätigt. Statt 1.024,20 Euro monatlich erhält der Betroffene nun in Stufe 7 aktuell 1.879,50 Euro monatlich. Er bekommt dadurch jetzt 855,30 Euro pro Monat mehr.

Im Zuge des Verfahrens stellte das Landesgericht auch fest, dass selbst der gutachtende Arzt der PVA diese Pflegegeldstufe vorgeschlagen hatte.

Von PVA viel zu niedrig eingestuft

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich bis zur Pflegegeldstufe 5 ausschließlich danach, wieviel Pflegeaufwand in Stunden pro Monat nötig sind. Die Pflegegeldstufen 5 bis 7 haben gemeinsam, dass dabei pro Monat 180 oder mehr Stunden Pflegeaufwand nötig sind.

Zusätzlich gelten für sie noch andere Kriterien. Während etwa für Stufe 5 ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist, steht Stufe 7 dann zu, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind.

"Es geht da oft um viel Geld"

Interessant am Urteil ist, dass darin erwähnt wird, dass selbst der untersuchende Arzt der PVA im Zuge des Verwaltungsverfahrens zur selben Einschätzung kam.

"Umso wichtiger ist es, dass sich der Mann an die Arbeiterkammer gewandt hat, um seine berechtigten Zweifel an dem Bescheid prüfen zu lassen. Ich rate allen Betroffenen, bei Unklarheiten und Unsicherheiten Rat bei den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer einzuholen. Ob Pflegegeld oder Pensionsbescheide, es geht da oft um viel Geld und um wichtige existenzielle Fragen", stellt AK-Präsident Andreas Stangl klar.

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