Alois R. fragt: "Mein Balkonkraftwerk ist nach nur einmonatigem Betrieb während meines Urlaubs praktisch explodiert. An wen soll ich mich wenden?" Die AK klärt auf.
"Sie sollten den Defekt beim Händler reklamieren, da Sie ein Recht auf Gewährleistung haben. Während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, besteht auf die Gewährleistung ein gesetzlicher Anspruch", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Die Gewährleistung betrifft Mängel, die zum Zeitpunkt der Warenübergabe bereits versteckt vorhanden waren, aber sich erst später zeigen. Bleiben Sie hartnäckig und lassen Sie sich nicht abwimmeln oder an den Hersteller verweisen, da für die Abwicklung der Gewährleistung der Händler als Vertragspartner verantwortlich ist."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Konsumentenberatung unter der Tel.: 057171-23000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.