Leserin Sandra P. fragt: "Ich erwarte ein Kind und möchte Karenz und Kinderbetreuungsgeldbezug regeln. Muss deren Dauer übereinstimmen?"
"Unter Elternkarenz versteht man die Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Diese beginnt frühestens im Anschluss an das Beschäftigungsverbot der Mutter oder im Anschluss an die Karenz des anderen Elternteiles. Sie endet nach der gemeldeten Dauer, spätestens mit dem 24. Lebensmonat des Kindes", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist eine Geldleistung der Gesundheitskasse, welche die Eltern für die Betreuung des Kindes erhalten. Die Dauer ist unabhängig von der Karenz. Über den Bezug von KBG besteht auch Versicherungsschutz. Nach dem Ende des KBG-Bezugs ist bei laufender Karenz eine Mitversicherung sinnvoll.
"Bei Fragen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.