Leser Christoph W. fragt: "In meinem Dienstvertrag steht drinnen, dass mein Dienstverhältnis zum 15. und Monatsletzten aufgelöst werden kann. Mein Dienstgeber hat aber die Kündigung an einem anderen Termin ausgesprochen. Ist die Kündigung trotzdem wirksam?"
"Der 15. und der Monatsletzte beziehen sich auf die zulässigen Kündigungstermine. Unter dem Kündigungstermin versteht man den letzten Tag des Dienstverhältnisses, nicht den Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen werden muss. Auch wenn die Kündigung also beispielsweise an einem 13. des Monats ausgesprochen wird, ist sie somit wirksam. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Kündigungsfrist laut Gesetz, Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag eingehalten wird", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.