Good News für Häuslbauer in NÖ

Neue Bauordnung erleichtert Bau- und Sanierungsprojekte

Seit 1. März gilt in Niederösterreich eine reformierte Bauordnung. Weniger Bürokratie und klarere Regeln sollen Projekte schneller möglich machen.
Victoria Carina  Frühwirth
02.03.2026, 07:00
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Ab 1. März 2026 gilt in Niederösterreich eine reformierte Bauordnung. Ziel der jüngsten Änderungen ist es, dass Bau- und Sanierungsprojekte einfacher umsetzbar werden. Gleichzeitig soll die Bürokratie reduziert werden. Mehr Vorhaben sollen künftig ohne aufwendige Bewilligung möglich sein, Behördenverfahren sollen schneller ablaufen.

Mehr Möglichkeiten bei Sanierungen

Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (VP) betont die Bedeutung von Eigentum und Investitionen: "Wer bereit ist zu investieren, darf nicht durch unnötige Hürden ausgebremst werden – insbesondere dann, wenn es um die Schaffung von Eigentum geht", sagt sie. Durch klarere Regeln und weniger Verwaltungsaufwand würden Bauwerber gleichzeitig Zeit und Geld sparen.

Auch bei bestehenden Gebäuden sollen neue Möglichkeiten entstehen. Laut VP-Klubobmann Kurt Hackl werde mit der Reform mehr Logik in die Bauordnung gebracht: "In die NÖ Bauordnung zieht künftig wieder mehr Hausverstand. Projekte werden einfacher, solange die Sicherheit nicht darunter leidet."

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Ausbau möglich ohne Umbauten

So können etwa alte Häuser mit schlechter Bausubstanz künftig abgerissen und in derselben äußeren Form neu errichtet werden. In vielen Fällen war das bisher aufgrund baurechtlicher Vorgaben schwierig oder gar nicht möglich.

Auch ungenutzte Dachböden könnten künftig einfacher zu Wohnraum ausgebaut werden. Wohnbauträger sollen dort zusätzliche Wohnungen schaffen können, ohne zwingend größere Umbauten im Stiegenhaus durchführen zu müssen.

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Die Novelle der Bauordnung wurde bereits am 20. November vom niederösterreichischen Landtag beschlossen. Seit 1. März gelten die neuen Bestimmungen für neu eingereichte Bau- und Sanierungsprojekte. Bereits ausgestellte Baugenehmigungen bleiben weiterhin gültig.

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