16.200 € Strafe für Sex-Chats

Mann (43) drängte Teenies wiederholt zu Nacktfotos

Ein Mann aus dem Bezirk Zwettl musste erneut vor Gericht erscheinen. Trotz früherer Verurteilung hatte er wieder Kontakt zu Minderjährigen gesucht.
Victoria Carina  Frühwirth
02.03.2026, 05:15
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Ein 43-jähriger Mann aus dem Bezirk Zwettl ist am Landesgericht Krems wegen sexueller Kontakte zu Minderjährigen erneut verurteilt worden. Der Angeklagte stand bereits früher wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht und musste sich nun wieder verantworten.

Kontakt über Social Media

Nach den Ermittlungen hatte der Mann über verschiedene soziale Netzwerke Kontakt zu Jugendlichen aufgenommen. Dabei soll er Minderjährige aufgefordert haben, ihm intime Bilder zu schicken. Laut dem Gericht richteten sich diese Nachrichten an mehrere junge Personen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren.

Nachdem der Beschuldigte die Jugendlichen kontaktiert hatte, blieb es in diesen Fällen bei Chatnachrichten – sie waren nicht auf die Forderungen des 43-Jährigen eingegangen. Ein 17-Jähriger hatte dem Mann jedoch Fotos geschickt.

Hausdurchsuchung bringt Bilder zutage

Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem deutsche Behörden Hinweise auf den Verdächtigen weitergegeben hatten. In weiterer Folge wurde in Österreich eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei stellten Ermittler umfangreiches, einschlägiges Material sicher.

Vor Gericht argumentierte die Verteidigung, dass der Mann sein Problem erkannt habe. Der Beschuldigte sagte laut einem Bericht der Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN): "Ich habe eingesehen, dass ich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen muss, und ich habe mich in psychotherapeutische Behandlung begeben." Sein Anwalt erklärte, der 43-Jährige arbeite an seinem Verhalten.

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14 Monate bedingt für Nacktfoto-Erpressung

Die Richterin entschied schließlich auf eine bedingte Haftstrafe von 14 Monaten. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 16.200 Euro verhängt. Die Summe soll der Verurteilte in Raten bezahlen.

Besonders schwer wog im Verfahren, dass der Mann bereits zuvor wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden war und damit als Wiederholungstäter galt. Das Gericht sprach ihm deshalb eine klare Warnung aus. Das Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig.

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