Niederösterreich

AK-Tipp: Sozialtarif gilt auch bei Anbieterwechsel

Leserin Irene M. fragt: "Gilt der neu eingeführte Sozialtarif auch dann, wenn ich jetzt den Anbieter oder den Tarif wechsle?" Die AK klärt auf.
Niederösterreich Heute
19.02.2026, 04:00
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"Gilt der neu eingeführte Sozialtarif auch dann, wenn ich jetzt den Anbieter oder den Tarif wechsle?", fragt Leserin Irene M.

"Der ab 1. April gültige Sozialtarif ist ein bundesweit einheitlicher, vergünstigter Strompreis für einkommensschwache Haushalte. Ziel ist es, die Belastung durch hohe Energiekosten zu verringern. Alle Stromlieferanten, die Haushalte beliefern, sind verpflichtet, diesen Tarif anzubieten. Die Antwort ist somit ein klares Ja!", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "Der Anspruch auf den Sozialtarif hängt nicht vom aktuellen Stromanbieter oder Tarif ab, sondern von der persönlichen Anspruchsberechtigung. Wer jetzt zu einem günstigeren Tarif wechselt oder einen Anbieterwechsel vornimmt, verliert den Anspruch auf den Sozialtarif nicht."

AK hilft weiter

"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Weitere Infos: AK Konsumentenberatung unter der Telefonnummer: 057171-23000

Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.

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