Leser Werner D. fragt: "Während der Hochblüte der Inflation wurde meine Miete mehrmals im Jahr erhöht. Stimmt es, dass dies nun nicht mehr zulässig ist?"
"Ja, seit Jahresbeginn gelten neue gesetzliche Regeln. Viele Mieten dürfen künftig nur noch einmal jährlich, zum 1. April, angepasst werden. Übersteigt die durchschnittliche Inflation drei Prozent, wird der darüberliegende Teil sogar nur zur Hälfte berücksichtigt. Wenn der Mietzins gesetzlich begrenzt ist, gelten zusätzlich strengere Obergrenzen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Die neuen Regelungen betreffen Wohnungen, für die das Mietrechtsgesetz (MRG) ganz oder teilweise gilt. Dazu zählen in der Regel Wohnungen in Mehrparteienhäusern. Genossenschaftswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind allerdings nicht davon betroffen."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Wohnrechtsberatung unter der Tel.: 057171-23333
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.