Leserin Elke T. fragt: "Mir wurde zu Weihnachten ein neuer Fernseher geschenkt und wenige Wochen später ist das Bild ausgefallen. Was kann ich tun?"
"Sie können beim Händler reklamieren, da Sie ein Recht auf Gewährleistung haben. Während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, besteht auf die Gewährleistung ein gesetzlicher Anspruch. Die Gewährleistung betrifft Mängel, die zum Zeitpunkt der Warenübergabe bereits versteckt vorhanden waren und sich erst später zeigen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Ersuchen Sie den Verschenker um die Rechnung und wenden Sie sich an den Händler, um die Reparatur oder den Austausch innerhalb einer angemessenen Frist zu fordern. Zwei Jahre ab Übergabe können Sie bei beweglichen Sachen Ihr Recht auf Gewährleistung einfordern."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Weitere Infos: AK-Konsumentenberatung unter der Telefonnummer: 057171-23000.
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.