Niederösterreich

AK-Tipp: Was man im Krankenstand tun darf

Bernhard H. fragt: "Ich befinde mich im Krankenstand. Mein Arbeitgeber will aber von mir, dass ich eine dringliche Aufgabe erledige. Darf er das?"
Niederösterreich Heute
25.11.2025, 06:00
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"Heute"-Leser Bernhard H. fragt: "Ich befinde mich im Krankenstand. Mein Arbeitgeber will aber von mir, dass ich eine dringliche Aufgabe erledige. Darf er das?" Die AK klärt auf.

"Nein, der Arbeitgeber darf weder verlangen, dass Sie im Krankenstand arbeiten, noch, dass Sie andere dienstliche Aufgaben erfüllen. Sie dürfen nichts unternehmen, was die Genesung verzögert. Bei einer Grippe sind Aufenthalte im Freien auf das Notwendigste zu beschränken. Bei einer Depression können Spaziergänge hingegen Teil der Therapie sein. Im Zweifel entscheidet darüber die Ärztin oder der Arzt", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "Achtung: Während eines Krankenstandes müssen Sie sich an der gemeldeten Wohnadresse aufhalten. Ein vorübergehender Aufenthalt an einer anderen Adresse ist der Krankenversicherung umgehend mitzuteilen."

AK hilft weiter

"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000.

Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.

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