Diese Fehler kosten viel Geld

AK warnt – diese Fallen lauern beim Gebrauchtwagen-Kauf

Der Traum vom günstigen Gebrauchtwagen endet oft in der Werkstatt. Die AK OÖ warnt vor teuren Fallen beim Kauf und verrät, worauf man achten muss.
Oberösterreich Heute
03.06.2026, 04:00
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Beim Autokauf lauert die Kostenfalle: Immer mehr Oberösterreicher melden sich derzeit bei der Arbeiterkammer, weil ihr frisch gekaufter Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf Probleme macht. Besonders heikel: Fahrzeuge von sogenannten "Schotterplatzhändlern", bei denen die Durchsetzung von Ansprüchen oft zur Geduldsprobe wird.

Vor dem Kauf genau hinschauen

Zwar gelten für gewerbliche Händler dieselben gesetzlichen Regeln wie für andere Autoverkäufer, in der Praxis würden Konsumentenrechte laut AK aber nicht immer eingehalten. Wer nach dem Kauf auf einer Reparatur oder sogar auf einer Rückabwicklung besteht, stößt häufig auf Widerstand.

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Die Arbeiterkammer rät deshalb, vor dem Kauf genau hinzusehen. Autos, die längere Zeit im Freien stehen, können versteckte Schäden aufweisen. Rost an Bremsscheiben, defekte Stoßdämpfer, kaputte Batterien oder Reifenschäden seien keine Seltenheit.

Unterlagen vorher prüfen

Besonders bei älteren Fahrzeugen mit mehr als 200.000 Kilometern drohen teure Reparaturen bis hin zum Motorschaden. Auch die Unterlagen sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden. Wichtig sind sämtliche Papiere für die Anmeldung, ein vollständiges Serviceheft sowie die Kontrolle, ob die angegebene Ausstattung tatsächlich vorhanden ist.

Fehlen Dokumente oder Nachweise, sollten Käufer besonders vorsichtig sein. Ein weiterer Fehler: Immer häufiger werden Fahrzeuge ohne schriftlichen Kaufvertrag verkauft. Laut AK erschwert das die Durchsetzung von Ansprüchen massiv. Deshalb sollte jede Zusage des Verkäufers schriftlich festgehalten werden.

Besonders wichtig ist die Gewährleistung. Gewerbliche Händler müssen für bereits beim Kauf vorhandene Mängel haften. Käufer können in vielen Fällen eine kostenlose Reparatur verlangen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn das Auto angeblich "im Kundenauftrag" von einer Privatperson verkauft wird. In solchen Fällen kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein.

Die AK bietet außerdem praktische Hilfen an: Alle Infos und Tools gibt es hier.

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