Ab Februar 2027 müssen Akkus in vielen Geräten in der EU vom Nutzer entnehmbar und austauschbar sein. Doch für einige Produktkategorien gelten Ausnahmen - und diese Liste wurde jetzt erweitert.
Bereits bisher waren Medizinprodukte und sogenannte Nassgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Mundduschen von der EU-Anforderung aus Sicherheitsgründen ausgenommen.
Wie heise online berichtet, hat die EU-Kommission die Ausnahmeliste nun um sechs weitere Produktkategorien erweitert. Dazu gehören Smartwatches und Fitness-Tracker sowie elektrisches Spielzeug.
Auch Produkte, die in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie fallen, sind von der Austauschpflicht befreit. Dabei handelt es sich um Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden - etwa explosionsgeschützte Motoren, Sensoren, Pumpen oder Gabelstapler.
Der neue delegierte Rechtsakt wird dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Er tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, sofern kein Einspruch erhoben wird.
Für Smartphones und Tablets ändert sich durch die neuen Ausnahmen nichts. Diese Geräte können weiterhin mit fest verbauten Akkus verkauft werden, sofern sie bestimmte Anforderungen wie Wasserdichtigkeit erfüllen.
Die EU-Batterieverordnung soll dazu beitragen, dass Geräte länger genutzt werden können. Wenn die Akkuleistung nachlässt, sollen Verbraucher die Batterie einfach selbst austauschen können, statt ein neues Gerät kaufen zu müssen.