Reparieren statt wegwerfen: Bei Smartphones zahlt sich eine Reparatur jetzt deutlich öfter aus. Neue EU-Regeln wirken offenbar – Ersatzteile sind nun leichter verfügbar, Reparaturinfos transparenter. Bei anderen Geräten wie Staubsaugern fehlen solche Vorgaben bisher komplett, wie ein Marktcheck der Arbeiterkammer gemeinsam mit europäischen Konsumentenschutz-Organisationen und dem EU-Dachverband BEUC zeigt. Die AK fordert nun strengere Regeln auch für weitere Produktgruppen sowie einen Preisdeckel für Ersatzteile.
Seit Überarbeitung der EU-Ökodesign-Verordnung 2024 können deutlich mehr Produkte zu Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit verpflichtet werden. Auch für Smartphones gelten seit 20. Juni 2025 neue Regeln: Hersteller müssen Ersatzteile für einen bestimmten Zeitraum bereitstellen, Reparaturinformationen liefern und einen Reparaturscore als Teil des Energielabels ausweisen. Staubsauger unterliegen bislang nur Energieeffizienz-Vorgaben, jedoch keinen Reparatur- oder Ersatzteilpflichten.
Im Jänner 2026 führten AK und BEUC gemeinsam mit Partnern aus Frankreich, Spanien, Dänemark, Slowenien und den Niederlanden einen Marktcheck durch. Erhoben wurden Preise, Verfügbarkeit und Lieferzeiten von Ersatzteilen sowie die Qualität der Reparaturinformationen – jeweils im Vergleich zwischen Smartphones und akkubetriebenen Staubsaugern.
Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Bei den untersuchten Handys waren Ersatzteile und Reparaturhandbücher meist vorhanden und umfangreich genug, um die meisten Reparaturen selbst oder durch Fachbetriebe zu ermöglichen. Bei Staubsaugern hingegen blieben die Informationen oft oberflächlich und schwer auffindbar, beschränkt auf grundlegende Wartung statt echte Reparaturanleitungen.
Bei den Kosten zeigt sich ein differenzierteres Bild. Ersatzteile für Smartphones liegen meist unter 30 Prozent des Produktpreises – das teuerste gefundene Bauteil war ein Display um 400 Euro. Bei älteren Modellen kann es allerdings teurer werden: In einem Fall kostete der Reparaturservice bis zu 84 Prozent des Neupreises.
Staubsauger schneiden insgesamt schlechter ab: Mangels Regulierung gibt es hier gar keine verpflichtenden Vorgaben für Ersatzteile, und der teuerste gefundene Akku um 281 Euro lag bereits 50 Prozent über dem ursprünglichen Gerätepreis. Schon die bloße Überprüfung eines defekten Staubsaugers kann bis zu 27 Prozent des Kaufpreises verschlingen.
Auch bei den Lieferzeiten bestätigt sich der Trend: Handy-Ersatzteile trafen meist innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist ein, während es bei Staubsaugern teils mehrere Wochen dauerte. Ganz lückenlos ist die Umsetzung aber auch bei Handys nicht – bei manchen Herstellern gab es trotz Verordnung zu lange Lieferzeiten oder schlicht keine verfügbaren Ersatzteile.
BEUC-Generaldirektor Agustín Reyna sieht darin einen klaren Beleg dafür, dass die EU-Regeln funktionieren: Reparierbarkeit nütze sowohl der Umwelt als auch der Geldbörse der Konsumenten, die nicht bei jedem Defekt einen teuren Neukauf tätigen müssten. Er plädiert dafür, die Vorgaben auf Staubsauger sowie weitere Produkte wie Computer, Drucker und E-Bikes auszuweiten – begleitet von Maßnahmen, die generell die Reparaturkosten senken.
Die Ökodesign-Verordnung soll auf zusätzliche Produktgruppen wie Staubsauger und TV-Geräte ausgedehnt werden, fordert auch die Arbeiterkammer. Außerdem brauche es einheitliche, leicht auffindbare Informationen auf den Hersteller-Websites – etwa Reparaturanleitungen als Video sowie klar dargestellte Ersatzteile und Reparaturscores. Weiters spricht sich die AK für engmaschige Kontrollen durch Behörden und strengere Sanktionen aus, damit Unternehmen die bestehenden Regeln auch tatsächlich einhalten.
Konsumenten empfiehlt die AK, schon vor dem Kauf zu prüfen, ob Ersatzteile und Reparaturanleitungen verfügbar sind, und sich bei Bedarf an lokale Reparaturnetzwerke zu wenden, wo man Geräte mit Unterstützung selbst instand setzen kann. Vor einer Reparatur lohnt es sich zudem, einen genauen Kostenvoranschlag einzuholen und nachzufragen, ob Pauschalen verrechnet werden.