Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einem Rechtsstreit gegen die irische Billigairline Ryanair fast auf ganzer Linie recht gegeben. Im Zentrum stand die berüchtigte 55-Euro-Gebühr fürs Check-in am Flughafen – jene Kosten, die Passagiere zahlen mussten, wenn sie sich nicht vorab online eingecheckt hatten.
Der VKI war im Auftrag des Sozialministeriums gegen insgesamt 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair vorgegangen. Das Ergebnis: 14 davon hat der OGH nun als rechtswidrig eingestuft. Betroffen sind unter anderem:
Nach Ansicht des OGH waren die Klauseln teils so unverständlich formuliert, dass Reisende kaum möglich war, diese nachzuvollziehen – insbesondere im Zusammenhang mit etwaigen Rückerstattungsansprüchen.
Was der OGH ebenfalls massiv kritisiert: Check-in-Gebühr, Umbuchungsgebühr sowie Gebühren für Bordkarte und eine Namensberichtigung sind nicht nur undurchsichtig, sondern benachteiligen Konsumenten auch "gröblich". Sie können nämlich selbst dann kassiert werden, wenn der Grund für den Anfall Ryanair selbst zuzurechnen ist.
"Das Urteil ist ein starkes Zeichen für Preistransparenz und fairen Wettbewerb. Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsumentinnen und Konsumenten nicht unsachlich benachteiligen dürfen", kommentiert Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI. Betroffene, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, könnten diese nun zurückfordern.
Gerade vor dem Sommerurlaub sei das eine gute Nachricht für viele Familien, begrüßt auch Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig das Urteil. "55 Euro hier, 15 Euro dort, 160 Euro bei einer Namensänderung – das sind keine Kleinigkeiten." Billigflug dürfe nicht heißen, dass Konsumenten am Ende mit undurchsichtigen Gebühren zur Kassa gebeten würden. „Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet“, so Königsberger-Ludwig.
Der VKI stellt auf der Seite www.verbraucherrecht.at einen Musterbrief zur Rückforderung bereit. Wer also in der Vergangenheit für Check-in, Bordkarte, Kleinkind-Sitzplatz oder Namensänderung bei Ryanair extra zur Kassa gebeten wurde, sollte sich das Urteil genauer ansehen – es könnte sich lohnen.