Wer in Europa fliegt, soll künftig besser geschützt sein. Das EU-Parlament und die EU-Staaten haben sich am Montagabend vorläufig auf neue Regeln für Fluggastrechte geeinigt. Die Regeln waren seit 2004 nicht mehr grundlegend überarbeitet worden. Der Deal soll Passagiere bei gestrichenen, verspäteten oder überbuchten Flügen stärker absichern. Die befürchteten Verschlechterungen sind damit vom Tisch.
Konkret bleibt der Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden bestehen. Auch bei kurzfristig gestrichenen Flügen – weniger als 14 Tage vor Abflug – oder bei verweigerter Beförderung sollen Passagiere weiterhin Geld verlangen können. Zudem gibt es weiter das Recht auf Rückerstattung oder eine Ersatzbeförderung.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Für Strecken bis 1.500 Kilometer sind 250 Euro vorgesehen, für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer 400 Euro. Bei längeren Reisen sollen 600 Euro fällig werden. Bei sehr langen Strecken können Airlines die Summe unter bestimmten Bedingungen halbieren – etwa, wenn sie Passagiere trotz Störung rasch ans Ziel bringen oder die Verspätung bei der Ankunft nicht mehr als vier Stunden beträgt.
Keine Entschädigung zahlen müssen Fluglinien, wenn außergewöhnliche Umstände verantwortlich sind. Dazu zählen laut Vereinbarung etwa Naturkatastrophen, Krieg, Wetterprobleme, randalierende Passagiere oder Streiks bei Flughäfen, Flugsicherung oder Bodendiensten.
Trotzdem sollen Airlines gestrandete Reisende versorgen müssen. Vorgesehen sind Erfrischungen alle zwei Stunden, eine Mahlzeit nach drei Stunden Wartezeit und bei langen Verzögerungen nötigenfalls eine Übernachtung – maximal für drei Nächte.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola spricht von einem Erfolg für Passagiere. "Das Europäische Parlament war immer der stärkste Verfechter starker Fluggastrechte", sagt sie. Die Einigung werde die Rechte von Flugreisenden in Europa stärken und mehr Transparenz sowie Berechenbarkeit für Passagiere und Airlines bringen, ohne unnötige Bürokratie für die Branche zu schaffen.
Auch bei Rückerstattungen soll es einfacher werden. Airlines müssen Passagiere bei Verspätungen oder Streichungen spätestens vier Tage nach Reiseende elektronisch darüber informieren, wie sie Entschädigung beantragen können. Ein Nutzerkonto oder eine bestimmte App dürfen dafür nicht vorgeschrieben werden.
Passagiere sollen neun Monate Zeit haben, um ihren Antrag einzureichen. Die Fluglinie muss dann binnen 30 Tagen zahlen – oder erklären, warum sie wegen außergewöhnlicher Umstände nicht zahlt und welche Beschwerdemöglichkeiten es gibt.
Besonders geschützt werden sollen Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Verpassen sie einen Flug, weil der Flughafen sie nicht rechtzeitig zum Gate bringt, sollen sie Anspruch auf Entschädigung, Hilfe und eine neue Verbindung haben. Familien sollen ebenfalls profitieren: Kinder unter 14 Jahren müssen künftig ohne Zusatzgebühr neben ihrer Begleitperson sitzen können.
Dieses Recht soll auch für Schwangere und Menschen mit eingeschränkter Mobilität gelten. Damit soll verhindert werden, dass Airlines für nebeneinanderliegende Sitze extra kassieren.
Auch beim Handgepäck gibt es Neuerungen. Ein persönlicher Gegenstand, etwa kleine Tasche oder Rucksack, soll ohne Zusatzkosten mit an Bord dürfen. Außerdem müssen Airlines, Vermittler und Suchportale den Ticketpreis von Beginn an inklusive Handgepäck anzeigen. Wer freiwillig ohne Handgepäck reist, kann aber weiterhin günstigere Tickets bekommen.
Zusätzliche Gebühren für kleine Namenskorrekturen sollen fallen. Auch für eine ausgedruckte Bordkarte darf nichts verrechnet werden, wenn der Passagier bereits eingecheckt hat. Digitale Bordkarten sollen ohne Extra-Antrag, Nutzerkonto oder Pflicht-App verfügbar sein.
Auch eine neue No-Show-Regel stärkt die Rechte von Flugpassagieren deutlich: Wer den Hinflug nicht antritt, darf künftig trotzdem den Rückflug nutzen. Airlines dürfen den Rückflug also nicht mehr automatisch streichen, nur weil ein Passagier beim ersten Flug nicht an Bord war. Auch Zusatzgebühren, damit man den Rückflug trotzdem antreten darf, sind verboten. Damit endet eine Praxis, die für viele Reisende bisher teuer und ärgerlich war.
Der Vizechef des Verkehrsausschusses, Virginijus Sinkevičius, sieht die Passagiere als Gewinner. "Heute liefert Europa für Flugpassagiere", sagte er. Man habe bestehende Rechte geschützt, neue Sicherheiten geschaffen und mehr Klarheit gebracht, wenn etwas schiefgehe. Das Parlament habe die Regeln modernisieren wollen, "aber wir würden nicht zulassen, dass Passagiere den Preis zahlen".
Berichterstatter Andrey Novakov erklärt, das Parlament habe versprochen, die Rechte der Passagiere zu schützen. "Und heute haben wir geliefert", sagte er. Hinter jeder Verspätung und jeder Streichung stünden echte Leben, nicht nur Statistiken.
EU-Parlament und Rat müssen die von der EU-Kommission begrüßte Neuregelung der Fluggastrechte jetzt noch formal bestätigen. Das dürfte noch im Juli passieren. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt treten sie dann nach 12 Monaten in Kraft.