Wer bei Temu und Shein aber auch bei Amazon in einem Nicht-EU-Staat bestellt, muss künftig genauer hinschauen. Denn auf kleine Packerl aus Drittstaaten kommen gleich mehrere Aufschläge zu. Fix ist der neue EU-Zoll. Dazu kommen könnte eine Bearbeitungsgebühr. In Österreich ist außerdem eine eigene Paketsteuer geplant.
Der Rat der EU hat die neue Zollregel für kleine Sendungen bereits beschlossen. "Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen Waren, die in Kleinsendungen in die EU gelangen und deren Wert unter 150 Euro liegt, einem festen Zoll von 3 Euro", heißt es.
Die 3 Euro fallen dabei nicht einfach pauschal pro Paket an. Der Zoll wird viel mehr pro Warenkategorie im Packerl erhoben. Entscheidend ist also die jeweilige Zollposition. Beispiel: ein Paket mit einer Seidenbluse und zwei Wollblusen. Seidenblusen gehören zu einer Kategorie, Wollblusen zu einer anderen. Daher fällt für die Seidenbluse und für die Wollblusen jeweils ein Zoll in Höhe von 3 € an. In diesem Fall würde sich der fällige Zoll auf insgesamt 6 € belaufen.
Die EU begründet den Schritt damit, dass kleine Packerl unter 150 Euro derzeit zollfrei in die EU gelangen. Das führe zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für EU-Verkäufer, zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Betrug und Umweltproblemen, so der Rat. Die Maßnahme soll eine Übergangslösung sein, bis die Zollfreigrenze endgültig fällt.
Zusätzlich zum 3-Euro-Zoll soll eine umstrittene "Handling Fee" kommen, also eine Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen aus Drittstaaten. Die Abgabe wird voraussichtlich ab 1. November 2026 pro Paket eingehoben. Die genaue Ausgestaltung ist bislang nicht endgültig fix. Allerdings dürften es zumindest 2 Euro werden.
Und auch Österreich plant eine eigene Paketsteuer. Die massiv umstrittene Abgabe soll 2 Euro pro zugestelltem Paket betragen und mit 1. Oktober schlagend werden. Davon betroffen sind alle Versandhändler, die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr hierzulande mehr als 100 Millionen Euro umgesetzt haben.
Steuerschuldner ist zwar der Versandhändler. Allerdings ist offen, ob der diese 2 Euro selbst schluckt oder weitergibt. In der Praxis ist aber klar: Wenn die Kosten in den Preis eingerechnet werden, wird’s teurer, auch wenn der Kunde das nicht merkt.
Wie heftig diese Aufschläge ausfallen könnten, zeigen Rechenbeispiele. Also – man bestellt in einem EU-Drittland eine Handyhülle um 4 Euro mit kostenlosem Standard-Versand, sagen wir bei Temu. Der EU-Zoll beträgt 3 Euro, die EU-Bearbeitungsgebühr 2 Euro, die österreichische Paketsteuer ebenfalls 2 Euro – macht zusammen 11 Euro.
Noch deutlicher wird es beim typischen Krimskrams-Packerl. Man ordert eine Handyhülle, ein Ladekabel, Modeschmuck und Deko. Warenwert: 12 Euro. Fallen alle vier Produkte in unterschiedliche Zollkategorien, wird der EU-Zoll viermal fällig – das sind 12 Euro. Hinzu kommen Handling Fee (2 Euro) und Austro-Paketabgabe (2 Euro). Unterm Strich stehen 28 Euro. Auch hier ist der Aufschlag höher als der Warenwert.
Nicht anders verhält es sich bei Shein und anderen Online-Plattformen, die aus Nicht-EU-Staaten versenden. Wer einzig in Europa bestellt, zahlt hingegen nur die heimische Paketabgabe – sofern diese tatsächlich kommt.
Der Handelsverband hat nämlich bereits Klage dagegen angekündigt, sowohl beim Verfassungsgericht in Österreich als auch beim Europäischen Gerichtshof. Laut Gutachten verstößt die geplante Gebühr gegen EU-Recht, namentlich gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie gegen das Verbot protektionistischer Abgaben.