Mit 1. Juli soll die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel in Kraft treten. Um das klamme Budget nicht weiter zu belasten, soll die Maßnahme (Kosten: 400 Millionen Euro) gegenfinanziert werden. Geplant war eine Plastikabgabe auf nicht recycelbares Plastik und eine Paketabgabe für Drittstaatspakete.
Am Mittwoch verkündete Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl überraschend, dass die Plastikabgabe gestrichen wird. "Wir werden die Plastikabgabe nicht zur Gegenfinanzierung nutzen", sagte sie bei einer Pressekonferenz.
Definitiv kommen wird hingegen die Paketabgabe. Mit 1. Oktober werden Pakete mit 2 Euro pro Stück besteuert – zum einen, um die Mehrwertsteuersenkung gegenzufinanzieren, und zum anderen, um zur Stärkung des regionalen bzw. stationären Handels beizutragen.
Die neue Abgabe gilt nur für große Online-Händler mit einem Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro/Jahr an steuerpflichtigen Paketen in Österreich. Ausgenommen sind etwa Click-und-Collect-Modelle sowie Essenszustellungen.
Am Donnerstag schlug der Handelsverband in einer Aussendung Alarm: Die geplante Paketabgabe würde in ihrer aktuellen Ausgestaltung ihr erklärtes Ziel verfehlen, Fernost-Plattformen wie Shein oder Temu in die Pflicht zu nehmen. "Stattdessen wird sie vermutlich genau jene treffen, die sie eigentlich schützen sollte: beschäftigungsintensive heimische Händler und indirekt auch mittelständische sowie KMU-Webshops, die über Plattformen wie Amazon verkaufen", hieß es.
Den betroffenen Händlern werde aufgrund der ohnehin kaum vorhandenen Margen oftmals nichts anderes übrigbleiben, als diese Paketsteuer an die Endkonsumenten weiterzureichen. "Belastet werden damit vorrangig heimische Händler und Konsumenten, während reine Vermittlerplattformen die Kosten einfach weitergeben werden."
"Wir begrüßen ja, dass die Bundesregierung etwas gegen den unfairen Wettbewerb im Onlinehandel unternehmen möchte. Die geplante Paketsteuer könnte aber in der aktuellen Ausgestaltung das Gegenteil bewirken", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
"Statt Billigstplattformen aus Drittstaaten, welche Österreich mit gefährlichen Produkten überfluten, fair zu besteuern, schafft sie eine systematische Wettbewerbsbenachteiligung für den österreichischen Handel und eine zusätzliche Kostenbelastung für die Konsumentinnen und Konsumenten. Im Endeffekt könnte damit ein Österreich-Aufschlag im Onlinehandel entstehen", so der Handelschef.
Zusätzlich sorge die geplante Regelung für massiven Mehraufwand. Händler müssten künftig genau unterscheiden, ob ein Kauf online, im Geschäft oder etwa via Click & Collect erfolgt ist – und für welche Fälle die Abgabe anfällt.
Besonders brisant: Laut einem Rechnungshof-Bericht (Februar 2026) fehlt es den Behörden derzeit an den nötigen Instrumenten, um grenzüberschreitende Online-Umsätze überhaupt korrekt zu kontrollieren.
Auch ökologisch könnte die Steuer nach hinten losgehen, so die Befürchtung bei Online-Händlern. Da die Abgabe selbst bei Retouren bestehen bleibt, könnte sich ein neues Kaufverhalten entwickeln: Kunden bestellen gleich mehrere Größen oder Varianten auf einmal – und schicken den Großteil wieder zurück.
"Wir sind Verfechter des stationären Handels, der unsere Stadt- und Ortskerne lebendig hält. Aber auch der österreichische digitale Handel ist als Innovations- und Beschäftigungsmotor essenziell. Daher warnen wir vor gut gemeinten Regelwerken, die in der Praxis heimische Händler mit Bürokratie überfluten und gleichzeitig im Vollzug zahnlos bleiben. Der Handelsverband empfiehlt daher eine grundlegende Überarbeitung des neuen Gesetzes. Wir müssen an der Stimmung und Zuversicht im Land arbeiten. Die Basis dafür sind planbare und faire Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft", so Handelssprecher Rainer Will abschließend.