Seit dem Ministerrat am Mittwoch ist fix: Die Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel wird mit 1. Juli von 10 auf 4,9 Prozent gesenkt. Eine Maßnahme, die in den restlichen sechs Monaten des Jahres zu Mindereinnahmen von 200 Millionen Euro führt, 2027 entgehen dem Staat 400 Millionen Euro.
Überraschend wurde verkündet, dass zur Gegenfinanzierung aber doch keine Plastikabgabe kommen soll – gegen diese hatten sich Handel und Wirtschaft vehement gewehrt. "Heute" weiß jedoch, wie die Regierung das Paket gegenfinanzieren will. Konkret werden dazu vom Finanzressort vier Säulen genannt.
Die mit Abstand größte ist eine neue Paketabgabe, die mit 1. Oktober starten und 280 Millionen Euro pro Jahr bringen soll. Dieser Betrag ergibt sich aus 140 Millionen Paketen, die pro Jahr bestellt und geliefert werden. Die meist internationalen Online-Plattformen nutzen dabei kostenfrei die österreichische Infrastruktur und tragen wenig bis nichts zur nationalen Wertschöpfung bei, moniert das Finanzministerium in einem Dokument.
Mit einer Paketabgabe in der Höhe von 2 Euro pro Paket soll künftig ein Beitrag geleistet werden, der auch zur Stärkung des regionalen bzw. des stationären Handels beiträgt. Die neue Abgabe würde nur für große Online-Händler mit einem Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro/Jahr an steuerpflichtigen Paketen in Österreich gelten. Ausgenommen sind etwa Click-und-Collect-Modelle sowie Essenszustellungen.
Die zweite Säule besteht aus neuen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung. So wird es eine jährliche Meldepflicht für Personen geben, die ins Ausland ziehen und "stille Reserven" von über 100.000 Euro haben. Etwaige Steuerschulden sollen so leichter nachvollzogen werden können. Bringen soll das jährlich 15 Millionen Euro.
Weitere 13 Millionen Euro sollen durch Kontenregistereinschau realisiert werden. Diese soll dem Amt für Betrugsbekämpfung den Kampf gegen Steuer- und Abgabenbetrug erleichtern. Bislang konnten Behörden bei Verdacht auf ein Scheinunternehmen lediglich das Vermögen auf den Bankkonten der Beschuldigten einfrieren, die den Behörden bereits bekannt waren. Künftig wird es einfacher, einen Gesamtblick auf die Vermögen von Beschuldigten zu bekommen und diese sicherzustellen.
Als dritte Säule wird es keine Anhebung der sogenannten Luxustangente geben. Hintergrund: Die Anschaffungskosten eines Firmenautos sind aktuell bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro steuerlich absetzbar. Durch den Verzicht auf die Anhebung dieser Grenze bleiben dem Staat Mehreinnahmen.
Zugegeben noch recht vage ist die vierte Säule: "Prüfung etwaiger weiterer Finanzierungsnotwendigkeiten im Rahmen des Budgetprozesses" heißt es dazu schlichtweg.