"Absenkung der Standards"

Heftige Kritik – EU ändert jetzt Regeln für Fluggäste

Die langen und komplexen Verhandlungen zur EU-Fluggastverordnung sind fertig. Aus Österreich hagelt es Kritik, man will dem Paket nicht zustimmen.
Nicolas Kubrak
14.06.2026, 11:15
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Ausgerechnet kurz vor Beginn der Sommersaison hat sich die EU auf eine neue Fluggastverordnung geeinigt. Am Freitag wurde ein Kompromiss zwischen EU-Staaten und EU-Parlament gemeldet. Anders als befürchtet fallen die Änderungen vergleichsweise marginal aus – "Heute" berichtete.

Hartes Ringen um Entschädigungen

Großer Streitpunkt waren vor allem die Entschädigungen bei von Airlines verschuldeten Verspätungen. Viele Länder wollten Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung gewähren. Nun bleibt es allerdings dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können. Je nach Entfernung beträgt die Summe zwischen 250 Euro und 600 Euro.

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Zudem gibt es konkrete Verbesserungen: Besonders soll der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollen künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen könnten.

Neue Regeln zu Handgepäck und Reservierungen

Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004.

Fluglinien dürfen außerdem Eltern keine Gebühren mehr dafür verrechnen, dass sie neben ihren Kindern sitzen. Namensfehler auf Tickets können in Zukunft gratis ausgebessert werden.

Ministerium bleibt kritisch

In Österreich blickt man kritisch auf die neue EU-Verordnung. Wie das Sozialministerium betonte, sei es gelungen, in zentralen Bereichen Änderungen am ursprünglichen Verordnungsvorschlag zu erreichen. Regelungen, die zu einer deutlichen Absenkung des bisherigen Schutzniveaus geführt hätten, seien im Verlauf der Verhandlungen angepasst worden.

Positiv bewertet wurde, dass die 3-Stunden-Grenze und die Höhe der Ausgleichszahlungen unangetastet bleiben. Zudem sollen die ursprünglich vorgesehenen Änderungen bei außergewöhnlichen Umständen sowie bei No-Show-Gebühren nur teilweise umgesetzt werden.

Keine rot-weiß-rote Zustimmung

Dennoch könne man dem Gesamtpaket nicht zustimmen, da man weiterhin Verschlechterungen für Reisende befürchtet. So wird etwa das Recht auf eine möglichst rasche Ersatzbeförderung eingeschränkt: Fluggäste müssen künftig bis zu drei Stunden auf ein Angebot der Fluglinie warten, bevor sie selbst eine Alternative organisieren können. Organisiert man die Weiterreise selbst, wird der Kostenersatz auf maximal 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises begrenzt.

Außerdem wird aus Sicht des Ministeriums die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert. So sieht die neue Verordnung eine Frist von neun Monaten für die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen vor. Zum Vergleich: In Österreich gilt eine Frist von drei Jahren. "Aus österreichischer Sicht stellt dies eine Einschränkung der bisherigen Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten dar", unterstreicht man.

"Werden nicht zustimmen"

Abschließend erklärte man, dass mit der neuen Verordnung das bestehende Schutzniveau in einzelnen Bereichen abgesenkt werde. "Wir begrüßen die Verbesserungen und die stärkere Vereinheitlichung der Fluggastrechte in Europa. Einer Regelung, die in wesentlichen Bereichen hinter den bisher in Österreich geltenden Standards zurückbleibt, kann Österreich jedoch nicht zustimmen. Österreich wird dem vorliegenden Kompromiss daher nicht zustimmen", so das Sozialministerium.

{title && {title} } nico, {title && {title} } 14.06.2026, 11:15
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