Ein nicht-binärer Mensch ist mit einer Klage gegen eine Absage bei einer Bewerbung gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin warf der Person Rechtsmissbrauch vor, wie eine Sprecherin in der Hauptstadt mitteilte.
Die Person, die den Geschlechtseintrag "divers" trägt, hatte sich auf eine ausgeschriebene Stelle als "Referent/in Vergaberecht und öffentliche Beschaffung" beworben und um eine geschlechtsneutrale Anrede gebeten. Im Februar 2026 wurde die Bewerbung per Mail abgelehnt, wobei die Person mit "Herr T." angesprochen wurde.
Daraufhin klagte der nicht-binäre Mensch auf eine Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Der Grund: Benachteiligung wegen des Geschlechts. Als Belege für die Benachteiligung führte die Person an, dass die Stellenausschreibung nur auf binärgeschlechtliche Personen abgezielt habe und in der Absage die falsche Anrede verwendet wurde.
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab und bezeichnete das Vorgehen der klagenden Person als rechtsmissbräuchlich. Das Gericht ist überzeugt, dass die Bewerbung nur deshalb abgeschickt wurde, um Ansprüche auf Entschädigung zu stellen. Gegen die Ernsthaftigkeit der Bewerbung spreche unter anderem, dass die Person an zwei Universitäten für ein Studium eingeschrieben sei und keine fundierten Kenntnisse im Vergaberecht habe.
Das Urteil wurde am Donnerstag gefällt. Es ist möglich, Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.