Mit Anfang Juli tritt eine der wichtigsten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung in Kraft: Für zahlreiche Grundnahrungsmittel wird die Mehrwertsteuer von bisher zehn auf 4,9 Prozent gesenkt. Nach Angaben der Regierung sollen Haushalte dadurch im Schnitt rund 100 Euro pro Jahr sparen.
Die Maßnahme kostet den Staat rund 400 Millionen Euro. Finanziert werden soll sie durch Einnahmen aus der Paket- und Plastikabgabe.
Für Supermärkte, Bäckereien und andere Händler bedeutete die Steueränderung allerdings einen gewaltigen Kraftakt. Tausende Artikel mussten innerhalb kurzer Zeit in Warenwirtschafts-, Abrechnungs- und Kassensystemen auf den neuen Steuersatz umgestellt werden. Vor allem kleinere Nahversorger standen dabei unter großem Zeitdruck. Laut Handelsverband verursachte die Umstellung Kosten von rund sechs Millionen Euro.
Trotz des hohen Aufwands verspricht der Handel, dass die Preissenkung bei den Kunden ankommt. "Der heimische Lebensmittelhandel ist bestmöglich auf die Mehrwertsteuersenkung vorbereitet und setzt alles daran, dass die Entlastung von Tag eins an zu 100 Prozent bei den Menschen ankommt. Unsere Mitgliedsunternehmen haben in den vergangenen Monaten mit Hochdruck gearbeitet und insgesamt rund 6 Millionen Euro investiert, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten", betont Rainer Will, Geschäftsführer des freien, überparteilichen Handelsverbands.
"Ab 1. Juli profitieren die heimischen Konsumenten unmittelbar vom Steuervorteil bei den begünstigten Produkten."
Die Umstellung betrifft tausende Artikel, geht mit einem hohen bürokratischen Aufwand einher und erfordert umfangreiche Anpassungen in den Warenwirtschafts-, Kassen- und Abrechnungssystemen der Handelsunternehmen. Vor allem für die vielen kleinen und mittelständischen Gewerbetreibenden und Nahversorger unseres Landes war dies eine große und kostenintensive Herausforderung. Der heimische Lebensmittelhandel hat jedoch trotz der sehr kurz anberaumen Umstellungsfrist rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen getroffen.
Vom niedrigeren Steuersatz profitieren unter anderem Milch, Joghurt, Butter, Eier, Gemüse - ob frisch, gekühlt oder tiefgekühlt -, Frischobst aus Österreich und Europa, Reis, Weizenmehl, Grieß, Teigwaren, Speisesalz sowie Brot und Gebäck.
Welche Produkte tatsächlich begünstigt sind, richtet sich allerdings nicht nach ihrer Bezeichnung, sondern nach ihrer Einstufung im Zolltarif. Das führt in der Praxis zu einigen ungewöhnlichen Fällen.
So gilt für eine Semmel und eine Packung Butter beim Verkauf zum Mitnehmen der neue Steuersatz von 4,9 Prozent. Werden Semmel, Butter und etwa Milch jedoch am Imbisstisch einer Bäckerei serviert, fallen wieder zehn Prozent Mehrwertsteuer an.
Ähnlich verhält es sich bei einer belegten Semmel: Werden Gebäck und Wurst einzeln verkauft, gilt für die Semmel der ermäßigte Steuersatz. Wird die Semmel jedoch bereits mit Butter oder Wurst belegt verkauft, werden dafür zehn Prozent fällig.
Auch bei anderen Lebensmitteln gibt es Unterschiede. Naturjoghurt fällt unter den niedrigeren Steuersatz, Fruchtjoghurt in der Regel nicht. Weizen- und Dinkelmehl werden begünstigt, Roggenmehl bleibt bei zehn Prozent. Klassische Butter wird günstiger, Kräuter- oder Joghurtbutter hingegen nicht. Frischer oder tiefgekühlter Spinat wird ebenfalls begünstigt, Cremespinat dagegen nicht.