Ab 1. Juli 2026 wird der Einkauf vieler Grundnahrungsmittel in Österreich günstiger. Die Bundesregierung senkt die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel des täglichen Bedarfs von bisher 10 Prozent auf 4,9 Prozent.
Betroffen sind unter anderem Milch, Butter, Joghurt, Eier, Brot, Reis, Mehl, Nudeln sowie zahlreiche Obst- und Gemüsesorten. Mit der Maßnahme will die Regierung die Bevölkerung angesichts der anhaltend hohen Lebensmittelpreise entlasten und den Druck auf die Haushaltsbudgets verringern.
Nach Berechnungen des Budgetdienstes des Parlaments sollen vor allem Haushalte mit niedrigeren Einkommen profitieren, da sie einen größeren Teil ihres Budgets für Lebensmittel ausgeben. Die Steuersenkung kostet den Staat rund 400 Millionen Euro pro Jahr.
Gleichzeitig soll die Inflationsrate leicht gedämpft werden, sofern der Handel die Steuerersparnis tatsächlich an die Kunden weitergibt. Die Bundeswettbewerbsbehörde soll deshalb beobachten, ob die niedrigeren Steuersätze auch sinkende Preise im Supermarkt bedeuten.
Nicht alle Lebensmittel fallen allerdings unter die neue Regelung. Fleisch- und Wurstwaren sowie viele verarbeitete Produkte bleiben weiterhin beim bisherigen Steuersatz. Auch Speisen in Restaurants oder fertig zusammengestellte Produkte wie belegte Semmeln profitieren nicht von der Senkung.
Die Regierung setzt damit auf die Verbilligung von Grundnahrungsmittel, die nahezu täglich in österreichischen Haushalten auf dem Einkaufszettel stehen. Allerdings gibt es auch einige – für Beobachter sehr kuriose – Sonderfälle.
Bei Bäckereien etwa zeigt sich, dass Dinge wie ein Kürbiskernweckerl oder Mohnweckerl ganz schön kompliziert werden können, berichtet am Montag auch das "Ö1 Morgenjournal". "Brot ist nicht gleich Brot" habe man feststellen müssen, heißt es etwa aus der Bäckerei Felzl zum neuen Gesetz – es gehe unter anderem um den Fettgehalt, der bestimme, welche Produkte unter die Senkung fallen und welche nicht. Die Bäckerei habe wochenlang ihre Rezepte mit den Gesetzesregelungen vergleichen müssen, um die Produkte zu sortieren.
"Zum Beispiel die Handsemmel fällt drunter. Das Kürbiskernweckerl leider nicht, weil da ist der Fettgehalt durch die Kürbiskerne zu hoch", so der Bäckerei-Chef – der Fettgehalt müsse unter fünf Prozent liegen. Gleiches gilt auch für andere Kerne und Körner auf Gebäck, etwa Mohn. Zudem kritisieren Betroffene den Aufwand für die Steuersenkung – Kassensystem müssten neu programmiert, Preisschilder neu gedruckt werden. Der bürokratische Aufwand, der auf der anderen Seite der Preissenkung entstehe, sei "doch sehr, sehr hoch", so Georg Oelschlägel.
Auch andere Kuriositäten fielen den Betroffenen auf – etwa, dass Roggen, der als ganzes Korn verkauft werde, weiter mit zehn Prozent zu versteuern sei, derselbe Roggen gemahlen aber mit 4,9 Prozent zu verbuchen sei. Joghurt wiederum soll laut einer Betroffenen etwa mit enthaltenen Schoko-Stücken nicht unter die Senkung fallen, Joghurt mit bestimmten Früchten wiederum schon. Problematisch für die Betroffenen mit teils mehreren Tausend Produkten: Das zugrundeliegende Zollklassen-Dokument umfasse 650 Seiten, die man durchforsten müsse.