Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein ungeschickter Griff ins Regal – und schon liegt das Gurkerlglas in Scherben auf dem Boden. Viele Kundinnen und Kunden fragen sich in solchen Situationen: Muss ich den Schaden bezahlen, wenn mir im Supermarkt versehentlich etwas herunterfällt?
Die kurze Antwort lautet: In den meisten Fällen ja.
"Schadenersatzrechtlich muss man grundsätzlich dafür haften, wenn man etwas kaputt macht – auch, wenn es ein Versehen war", erklärt VKI-Verbraucherrechtsexpertin Manuela Robinson. Wer im Supermarkt versehentlich eine Ware fallen lässt oder beschädigt, muss daher für den entstandenen Schaden geradestehen.
Entscheidend ist dabei, ob die Kundin oder der Kunde fahrlässig gehandelt hat – was im Alltag oft bereits bei einem unachtsamen Griff der Fall sein kann.
Anders sieht die Lage aus, wenn die Ware im Geschäft selbst problematisch platziert wurde. "Außer, die Ware ist so aufgestellt, dass sie bei der geringsten Berührung bereits umfällt", so Robinson. Ist ein Produkt instabil gestapelt oder besonders ungünstig positioniert, kann eine Haftung entfallen. In solchen Fällen trägt der Supermarkt die Schuld.
Gerade bei höherpreisigen Produkten lohnt sich zudem ein Blick in die eigene Versicherungspolizze. Viele Konsumentinnen und Konsumenten haben im Rahmen ihrer Haushaltsversicherung auch eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
"Vor allem wenn es um mehr als einige Euro geht, kann die Haftpflichtversicherung den Schaden für den Konsumenten übernehmen."