Italien: 800 Euro Strafe

Diese Verkehrsregeln müssen Urlauber jetzt beachten

Neue Regeln, hohe Strafen: Italien greift im Verkehr durch – auch Touristen sind betroffen. Was jetzt gilt und teuer wird.
Heute Life
10.05.2026, 03:20
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Italien greift jetzt hart durch: Mit neuen, verschärften Verkehrsregeln will die Regierung die Sicherheit auf den Straßen erhöhen – und nimmt dabei auch Urlauber ins Visier. Wer sich nicht vorbereitet, riskiert empfindliche Strafen oder sogar Beschlagnahmungen vom E-Scooter.

E-Scooter im Visier: Helmpflicht und Verbote

Durch eine Novelle des Codice della Strada, der italienischen Straßenverkehrsordnung, hat Italien eines der schärfsten E-Scooter-Regelwerke Europas eingeführt – ohne Ausnahmen, auch für Touristen.

Ab dem Stichtag ist für jeden E-Scooter ein amtliches, personengebundenes Kennzeichen vorgeschrieben – ein Aufkleber, der online oder bei einer Behörde vor Ort beantragt werden kann und 8,66 Euro kostet. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, ein Helm für alle Altersgruppen sowie funktionstüchtige Blinker vorn und hinten und eine Bremsleuchte. Viele ältere Geräte müssen dafür technisch nachgerüstet werden.

Doch auch wo mit dem E-Scooter in welcher Geschwindigkeit gefahren werden darf, wird damit streng geregelt.

Diese Regeln gelten ab 16. Mai für E-Scooter:

  • amtliches, personengebundenes Kennzeichen
  • Haftpflichtversicherung (zwischen 35 bis 50 Euro pro Jahr)
  • Helmpflicht für alle Fahrer
  • funktionstüchtige Blinker vorn und hinten sowie eine Bremsleuchte
  • Nutzung nur auf Straßen mit maximal 50 km/h
  • Verbot auf Gehwegen und außerhalb von Ortschaften
  • Schrittgeschwindigkeit in Fußgängerzonen

Wer dagegen verstößt, zahlt: bis zu 800 Euro Strafe sind möglich, bei fehlender Versicherung oder Kennzeichen droht sogar die Beschlagnahmung des Rollers.

Neue Maut-Regel

Eine überraschende Neuerung bringt zumindest einen Vorteil: Ab 1. Juni 2026 können Autofahrer bei Staus durch Baustellen einen Teil der Autobahnmaut zurückfordern. Vorerst allerdings nur auf Abschnitten, die vollständig von einem einzigen Konzessionär und nicht mehreren betrieben werden. Zudem richtet sich die Höhe der Erstattung laut "Il Fatto Quotidiano" nach der zurückgelegten Streckenlänge und der entstandenen Verzögerung.

So bekommt jemand, der drei Stunden oder länger feststeht, die gesamte Maut des betroffenen Abschnitts zurück. Dies gilt jedoch nicht bei sogenannten Notfall-Baustellen – also Baumaßnahmen, die nach Unwettern, Erdrutschen oder Unfällen kurzfristig eingerichtet werden.

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