Wer eine Reise antritt, sollte sich vorher immer über die Regeln im Urlaubsland informieren. Dies gilt nun auch für die Mitnahme von E-Scootern nach Italien. Die neue Straßenverkehrsordnung des Landes bringt hier einige Verschärfungen mit sich und wird ab dem 16. Mai in Kraft treten.
Will man etwa seinen E-Scooter aus Österreich mit in den Italien-Urlaub nehmen, so muss das Gefährt vollständig registriert und ausgerüstet sein, auch einen Helm sollte man unabhängig vom Alter immer dabeihaben.
Des Weiteren müssen private E-Scooter über ein personengebundenes Kennzeichen verfügen, welches als Aufkleber ausgegeben wird und auf dem Gerät angebracht werden soll. Zudem muss man etwa 35 bis 50 Euro für eine Haftpflichtversicherung springen lassen, wenn man auf italienischen Straßen unterwegs sein möchte. Dabei müssen die Scooter auch mit funktionstüchtigen Blinkern vorn und hinten sowie Bremsleuchten ausgestattet sein.
Lenken darf man seinen E-Scooter in Italien sowieso nur auf innerörtlichen Straßen mit einem Tempolimit von bis zu 50 km/h. Das Fahren außerhalb des Ortsgebiets und auf Gehsteigen ist verboten. Radwege und Fußgängerzonen dürfen befahren werden – Fußgängerzonen jedoch nur mit maximal sechs km/h.
Bei Missachtung der Regeln drohen Bußgelder bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs, schreibt die "Krone" unter Berufung auf das italienische Verkehrsministerium. Die geringsten Strafen fallen für das Fahren ohne Helm an (50 bis 200 Euro). Wer seinen E-Scooter auf untersagten Straßen bewegt, muss sich auf 250 Euro einstellen.
Lenkt man seinen Scooter ohne Kennzeichen oder Versicherung, drohen Strafen von 100 bis 400 Euro. Teuer wird es beim Fahren ohne Blinker oder Bremsleuchte. Hier werden 200 bis sogar 800 Euro fällig.
Neben Italien machen auch andere europäische Länder ernst bei E-Scootern. So liegt die Promillegrenze in den meisten Staaten bei 0,5 – ab dem 1. Mai auch in Österreich. In den Niederlanden sind E-Scooter – bis auf wenige Ausnahmen – gar komplett verboten.
Nur Italien, Dänemark, Portugal und Kroatien haben bereits eine allgemeine Helmpflicht eingeführt. Letzteres Land ist bei Österreichern als Urlaubsziel besonders beliebt. Dort gilt es zu beachten, dass das Fahren nur auf Radwegen oder Radfahrstreifen in Fahrtrichtung gestattet ist. Fußwege dürfen nur verwendet werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
Dabei dürfen Fußgänger zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden. Auf Straßen darf man seinen E-Scooter nur lenken, wenn dies durch Schilder erlaubt ist und die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt. Bei Nachtfahrten muss eine Warnweste getragen werden.