Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am Dienstag neue Vorschriften für die Landwirtschaft und den Lebensmittelmarkt beschlossen. 560 Abgeordnete stimmten dafür, 75 dagegen, 25 enthielten sich.
Ziel der Reform ist es, die Position der Bauern in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Künftig sollen Lebensmittelpreise die tatsächlichen Produktionskosten besser widerspiegeln. Die EU-Staaten sollen dafür eigene Online-Indikatoren veröffentlichen, die als Orientierung für Verträge dienen.
Für die größte Diskussion sorgte aber ein anderer Punkt: die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten. Die EU legt künftig fest, dass Fleisch die "zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren" sind. Zahlreiche Begriffe bleiben damit ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten.
Produkte ohne Fleisch dürfen diese Bezeichnungen nicht mehr verwenden. Ein "Seitan-Steak", "veganes Huhn" oder ein "Tofu-Kotelett" wären damit künftig tabu.
Entwarnung gibt es allerdings für viele bekannte Fleischersatzprodukte: Allgemeine Begriffe wie "Veggie-Burger" oder ähnliche Bezeichnungen stehen nicht auf der finalen Verbotsliste und bleiben damit weiterhin zulässig.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) begrüßte die Einigung. "Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht", erklärte er laut APA.
SPÖ-EU-Abgeordneter Günther Sidl sieht die Aufregung hingegen kritisch. Für ihn gehe es weniger um Verbraucherschutz als um den Schutz der Fleischindustrie. Wichtig sei vor allem, dass für Konsumenten klar erkennbar sei, was tatsächlich im Produkt enthalten ist.
Auch der grüne EU-Abgeordnete Thomas Waitz sprach von einem "etwas mehr der Vernunft zugeneigten" Kompromiss. Der Burger selbst werde nicht verboten. Die "größten Unsinnigkeiten" seien damit abgewendet. Lediglich Tierbezeichnungen wie Rind, Kalb oder Schwein dürften nicht mehr für vegane Alternativen verwendet werden.
Die EU-Kommission hatte den Vorschlag Ende 2024 als Reaktion auf zahlreiche Bauernproteste vorgelegt. Landwirte beklagten damals steigende Produktionskosten, sinkende Preise und zunehmenden Druck durch Vorschriften. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss noch der Rat der EU-Mitgliedstaaten formell zustimmen.
Ganz beendet ist die Debatte aber nicht: Die Regelung gilt vorerst nur bis Ende 2027. Mit der nächsten Reform der EU-Agrarpolitik könnte der Streit um vegane Schnitzel und Fleischbegriffe erneut aufflammen.