Was viele am Frühstückstisch ohnehin nie anders gesagt haben, gilt jetzt auch wieder offiziell: Ab 14. Juni darf Marmelade im Handel erneut Marmelade heißen – egal, ob sie aus Erdbeeren, Marillen, Himbeeren oder anderen Früchten gemacht ist.
Bisher war das laut EU-Regeln anders. Als "Marmelade" durften nur Produkte aus Zitrusfrüchten verkauft werden. Alles andere musste im Supermarkt als "Konfitüre" im Regal stehen. Für viele Österreicher war das schon immer ziemlich lebensfremd.
Mit der Umsetzung der EU-Frühstücksrichtlinie wird diese Regel nun geändert. Gleichzeitig steigt der Mindestfruchtgehalt: Statt bisher 350 Gramm müssen künftig grundsätzlich 450 Gramm Früchte pro Kilogramm enthalten sein. Bei "Extra"-Produkten sind sogar 500 Gramm vorgeschrieben. Damit soll weniger Zucker und mehr Frucht ins Glas kommen.
Der Streit um den Namen reicht weit zurück. Großbritannien hatte 1979 die Bezeichnung "Marmelade" für seine Orangenmarmelade durchgesetzt. Nach dem EU-Beitritt musste auch Österreich die Regel übernehmen. 2004 wurde zwar eine Ausnahme für kleinere Hersteller auf lokalen Märkten eingeführt, im Supermarkt blieb aber die "Konfitüre".
Auch beim Honig kommt eine wichtige Neuerung. Bei Mischhonig müssen künftig alle Ursprungsländer und ihre Prozentanteile auf dem Etikett stehen. Bisher reichte oft der Hinweis, ob der Honig aus der EU oder von außerhalb stammt. Für heimische Imker ist das ein wichtiger Schritt gegen billige Importware.