Die EU sagt kleinen Plastik-Portionspackungen den Kampf an. Ab 2030 sollen Restaurants, Cafés und Hotels beim Vor-Ort-Verzehr keine Mini-Verpackungen für Ketchup, Mayonnaise, Senf, Zucker oder Kaffeesahne mehr ausgeben dürfen.
Grundlage ist eine neue Verpackungsverordnung, die am 12. August 2026 in Kraft tritt. Ziel ist es, die wachsenden Abfallmengen einzudämmen und den Verbrauch von Einwegkunststoffen deutlich zu reduzieren.
Die kleinen Portionspackungen gelten aus Umweltsicht als besonders problematisch. Sie bestehen häufig aus mehrschichtigen Materialien, die nur schwer recycelt werden können. Nach kurzer Nutzung landen sie meist im Restmüll.
Durch das Verbot soll die Umwelt spürbar entlastet werden. Betroffen ist allerdings nur der Verzehr direkt vor Ort in Gastronomiebetrieben und Hotels.
Für den Außer-Haus-Verkauf bleiben die kleinen Verpackungen weiterhin erlaubt. Das gilt etwa für Drive-in-Angebote, Coffee to go oder verpackte Mahlzeiten zum Mitnehmen.
Auch Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare medizinische Einrichtungen sind ausgenommen. Dort dürfen Einzelportionen aus hygienischen Gründen weiterhin verwendet werden.