Für viele Raucher wird es ab Juni ungewohnt im Trafik-Regal: Zahlreiche Tabaksticks mit Geschmack dürfen in Österreich nicht mehr verkauft werden. Betroffen sind Produkte für Tabakerhitzer, die nicht ausschließlich nach Tabak schmecken.
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie wird das bereits seit 2016 geltende Aroma-Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen nun auch auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet. Verboten sind damit alle Produkte mit einem "charakteristischen Aroma".
Das Gesetz versteht darunter "einen von Tabakgeruch bzw. -geschmack unterscheidbaren Geruch oder Geschmack, der durch einen Zusatzstoff oder eine Kombination von Zusatzstoffen erzeugt wird – unter anderem Früchte, Gewürze, Kräuter, Alkohol, Süßigkeiten, Menthol oder Vanille".
Aus den Trafiken verschwinden damit etwa Varianten mit Menthol-, Frucht- oder Vanillegeschmack. Weiter verkauft werden dürfen nur klassische Produkte ohne zusätzliche Aromatisierung.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind E-Zigaretten, bei denen nikotinhaltige oder nikotinfreie Liquids verdampft werden.
Auch die Verpackungen ändern sich deutlich: Erhitzte Rauchtabakerzeugnisse werden bei der Kennzeichnung künftig Zigaretten und Drehtabak gleichgestellt. Dadurch müssen auch sie die großen kombinierten Gesundheitswarnungen mit Text und Schockbildern tragen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht in Aromen "eine bekannte Strategie der Tabakindustrie", "um ihre Produkte für Jugendliche und Nichtraucher attraktiver zu machen, den Rauchgenuss zu mildern und den falschen Eindruck zu erwecken, diese Produkte seien weniger schädlich".