Der Countdown zur Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) am 10. Juni im Parlament läuft. Um Details des Doppelbudgets 2027/28 hinsichtlich der Sparvorgaben für die einzelnen Ressorts wird in der Koalition nach wie vor gerungen.
Erster Schritt ist aber das sogenannte Budgetbegleitgesetz. Dieses schreibt die gesetzlichen Grundlagen für die diversen Budgetmaßnahmen fest und soll so deren Umsetzung rechtlich absichern. Hier geht es unter anderem um steuerliche Änderungen (etwa Erhöhung der Alkoholsteuer) und um Sparmaßnahmen wie die neuerliche Nicht-Valorisierung von Familienleistungen.
Bei der Finalisierung des Budgetbegleitgesetzes sei man "auf den letzten Metern", heißt es aus dem Finanzministerium gegenüber "Heute". Das Gesetz gehe demnächst in Begutachtung. Um eine zumindest zweiwöchige Begutachtungsphase zu ermöglichen, muss der Gesetzesentwurf im Laufe dieser Woche eingebracht werden.
Bei den im Budgetbegleitgesetz enthaltenen Maßnahmen handelt es sich um großteils schon bekannte Regierungspläne für Mehreinnahmen, Kürzungen und Reformen zur Sanierung der maroden Staatskasse entlang den Vorgaben. Insbesondere geht es jetzt um jene Vorhaben, die ab 1. Jänner 2027 in Kraft treten sollen.
Laut "Heute"-Informationen stehen – neben technischen Details – unter anderem folgende Maßnahmen im Entwurf zum Budgetbegleitgesetz: die Erhöhung der Alkoholsteuer auf "harte Getränke" um 30 Prozent und die Anhebung der Körperschaftssteuer von 23 auf 24 Prozent für Unternehmen mit mehr als einer Million Euro Gewinn.
Außerdem sollen etwa die Steuerbegünstigung für die Privatnutzung von E-Firmenautos und die NoVA-Befreiung für ukrainische Fahrzeuge in Österreich gestrichen werden. Das Aus für die Homeoffice-Pauschale und den Gewinnfreibetrag bei Wertpapieren dürfte ebenfalls Teil des Pakets sein.
Im Budgetbegleitgesetz enthalten sein wird auch die geplante Neuregelung beim Familienbonus. Den vollen Betrag (aktuell 2.000 Euro pro Kind und Jahr) soll es künftig nur für Kinder unter drei Jahren und Alleinerziehende geben. Ansonsten wird ein Teil (rund 500 Euro) daran gebunden, dass beide Eltern erwerbstätig sind.
Das fortgesetzte Einfrieren von Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Krankengeld wird ebenfalls in Gesetzesform gegossen. Sie werden weiterhin nicht an die Inflation angepasst.
Die geplanten Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung sollen ebenfalls im Begleitgesetz zum Budget fixiert werden. Und zwar wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung künftig für alle Beschäftigten gleich bei 2,95 Prozent vom Brutto liegen. Die bisherige Befreiung beziehungsweise Staffelung für Geringverdiener fällt weg.
Über die im Budgetbegleitgesetz genannten Maßnahmen hinaus wird das Doppelbudget 2027/28 noch weitere enthalten. Diese werden knapp vor der Budgetrede in den Ministerrat eingebracht.
Für die Experten des Finanzministeriums gibt es bis 10. Juni ohnehin noch einen Arbeits-Marathon. Das, worauf sich die Koalition am Ende einigt, muss rechtzeitig in ein detailliertes Zahlenwerk gegossen werden.