Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der dauerhaft in Österreich unterwegs ist, ohne hier Steuern zu zahlen, ist bald Geschichte. Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat das Aus für diese Privilegien beschlossen.
Bisher galt für ukrainische Fahrzeuge eine Ausnahme: Autos, die bis zum 30. Juni 2026 nach Österreich gebracht wurden, waren von Einfuhrbedingungen in Österreich befreit. Das betrifft etwa die Normverbrauchsabgabe, kurz NoVA, sowie die Pickerl-Überprüfung.
„Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört der Vergangenheit an.“Alexander PröllÖVP-Staatssekretär
Diese Sonderregel war zu Beginn des russischen Angriffskriegs als Hilfsmaßnahme gedacht. Nun soll diese Übergangsregel aber enden. Das NoVA-Privileg läuft aus. Betroffene Fahrzeuge müssen bis spätestens 1. Juli 2027 in Österreich zugelassen werden.
"Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört der Vergangenheit an", stellt Pröll klar. Wer dauerhaft in Österreich lebt und hier ein Fahrzeug nutzt, solle denselben Regeln unterliegen wie alle anderen.
"Es ist Zeit für eine Anpassung", so Pröll. Und: "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit."
Um Härtefälle zu vermeiden, ist eine Übergangsfrist für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen bis zum 30.6.2027 vorgesehen
Ein Beispiel: Eine ukrainische Familie lebt seit 2022 in Graz und fährt dort weiter mit ihrem ukrainischen Auto. Sie nutzt damit seit Jahren österreichische Infrastruktur – Straßen, Verwaltung, Kontrollen. Jetzt muss sie das Fahrzeug bis Juli 2027 ordentlich in Österreich anmelden.
Für ukrainische Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2026 nach Österreich gebracht werden, soll ab dem 1. Jänner 2027 die allgemeine Regelung des § 79 KFG ohne besondere Übergangsbestimmungen gelten. Zur Anwendung kommt dann die allgemeine einjährige Frist, innerhalb derer ein Auto in Österreich angemeldet werden muss.
Für jene Fahrzeuge, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, werde derzeit an einer fairen Regelung zur Nachversteuerung gearbeitet, so Pröll.
Gerade bei teuren Fahrzeugen mit ukrainischem Kennzeichen war das bisherige Privileg vielen Autofahrer hierzulande sauer aufgestoßen. Während sie beim Autokauf NoVA zahlen, regelmäßig zum Pickerl müssen und die laufenden Kosten der heimischen Zulassung zu tragen haben, galt das für Ukrainer-Autos nicht.