FPÖ-Krauss heizt Debatte an

Ukraine-Autos in Wien: Diese Regeln gelten wirklich

FPÖ-Video sorgt für Aufregung: Haben ukrainische Autofahrer Vorteile? Ein Faktencheck zeigt klar, was stimmt – und was nicht.
Christoph Weichsler
28.03.2026, 23:51
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Ein Video von Wiens FPÖ-Klubchef Maximilian Krauss sorgt aktuell für Aufregung. Darin behauptet er, ukrainische Autobesitzer hätten in Wien klare Vorteile – etwa keine NoVA, keine Pickerlpflicht und kaum Strafen. Das klingt nach einem großen Ungleichgewicht im Straßenverkehr. Doch ein Check der APA zeigt: Einige Punkte sind richtig, vieles ist verkürzt dargestellt – und manches schlicht falsch.

Was Krauss konkret kritisiert: Ukrainische Autos müssten nicht in Österreich angemeldet werden, würden dadurch Steuern sparen und müssten kein Pickerl machen. Außerdem würden Strafen oft nicht eingehoben und bei Unfällen bleibe der Staat auf den Kosten sitzen. Diese Vorwürfe greifen zentrale Themen auf, lassen aber wichtige Details aus.

Sonderstatus mit klaren Grenzen

Tatsächlich müssen ukrainische Fahrzeuge derzeit nicht zwingend in Österreich angemeldet werden. Diese Regel gilt aber nur für Menschen mit Vertriebenenstatus, die keinen Hauptwohnsitz hier haben, und ist zeitlich begrenzt. Der Hintergrund: Viele Fahrzeuge sollen nach dem Krieg wieder zurück in die Ukraine gebracht werden, eine Anmeldung in Österreich würde oft hohe Kosten verursachen. Dadurch entfallen auch NoVA und Versicherungssteuer – in diesem Punkt liegt Krauss also nicht falsch, allerdings nur für diese klar definierte Gruppe.

Gleichzeitig gibt es Einschränkungen, die oft untergehen: Seit 2025 werden Autos als Vermögen gewertet. Wer ein teures Fahrzeug besitzt, kann dadurch den Anspruch auf Sozialleistungen verlieren. Von einem generellen Vorteil kann also keine Rede sein.

Regeln gelten auch auf der Straße

Bei der Pickerlpflicht wird häufig falsch verstanden, was tatsächlich gilt. Die klassische §57a-Überprüfung betrifft nur Fahrzeuge, die in Österreich zugelassen sind. Ukrainische Autos fallen daher nicht darunter - das bedeutet aber nicht, dass sie ungeprüft unterwegs sind. Bei Verdacht auf Mängel können sie jederzeit kontrolliert werden, die Verkehrssicherheit ist für alle verpflichtend.

Auch bei Verkehrsregeln gibt es keine Sonderbehandlung. Tempolimits, Parkregeln und Strafen gelten für alle Lenker gleichermaßen. In der Praxis kann es zwar schwieriger sein, Strafen einzuheben, wenn Daten fehlen. In Wien wird deshalb gezielt die Parkkralle eingesetzt, um offene Beträge direkt vor Ort zu kassieren.

Mythos um Unfallkosten

Besonders brisant ist die Behauptung, Steuerzahler müssten für Unfälle mit unversicherten ukrainischen Autos aufkommen. Das stimmt so nicht. In solchen Fällen springt ein Fonds der Versicherungen ein, der aus Versicherungsprämien finanziert wird – nicht aus Steuergeld.

Auch die Zahlen zeichnen ein anderes Bild als das Video: Ukrainische Lenker fallen im Verkehr nicht negativ auf, sondern sind bei Unfällen sogar unterrepräsentiert. Zudem gibt es laut Versicherungen und Autofahrerclubs keine Auffälligkeiten bei unversicherten Fahrzeugen. Das Krauss-Video greift reale Sonderregeln auf, zeichnet aber ein verzerrtes Gesamtbild. Klar ist: Auch für Ukraine-Autos gelten in Wien Regeln - und zwar mehr, als viele glauben.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 28.03.2026, 23:51
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