Die Mietbremse soll die Menschen entlasten – doch laut Arbeiterkammer geht die Abzocke am Wohnungsmarkt nahezu ungebremst weiter. Neue AK-Berechnungen zeigen: Mieterinnen und Mieter in Österreich zahlten im Jahr 2025 bei befristet vermieteten privaten Altbauwohnungen fast 168 Millionen Euro zu viel an Miete.
Konkret wird laut AK bei vielen befristeten Verträgen der gesetzlich vorgesehene Abschlag von 25 Prozent nicht abgezogen. Die Folge: Betroffene zahlen im Schnitt inklusive Umsatzsteuer rund 1.600 Euro pro Jahr zu viel. Die unrechtmäßigen Aufschläge liegen laut AK durchschnittlich bei 27 Prozent.
Thomas Ritt, Leiter der AK-Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen, kritisiert die Situation scharf: "Die Mietbremse greift, aber Mieterinnen und Mieter erleben einen Preisschock! Solange befristete Verträge in privaten Altbauten sie erpressbar machen, illegale Überzahlungen keine Konsequenzen haben und Mietwucher straffrei bleibt, werden Mieterinnen und Mieter abgezockt."
Im privaten Mietsegment ist laut AK bereits jeder zweite bestehende Mietvertrag befristet, das sind 407.000 von rund 815.000 Verträgen. Bei neuen privaten Mietverträgen werden sogar drei von vier nur mehr zeitlich begrenzt vergeben. Das erhöhe den Druck auf Mieter: Wer gegen überhöhte Mieten vorgeht, riskiert, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
Die AK verweist auf mehrere Fälle aus ihrer Wohnberatung. Eine Mieterin etwa wohnte seit 2011 in einer 111 Quadratmeter großen Wohnung. Ihr Vertrag wurde zweimal befristet verlängert, die Miete stieg von 869 Euro auf rund 1.181 Euro – jeweils ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer. Nach einer Überprüfung durch die AK wurde ein Verfahren eingeleitet. Am Ende erhielt die Frau im Rahmen eines Vergleichs vor der Schlichtungsstelle 42.000 Euro zurück.
In einem weiteren Fall musste ein Mieter bei mehreren Vertragsverlängerungen Verzichtserklärungen unterschreiben. Darin bestätigte er, keine überhöhten Mieten zurückzufordern. Nach einem Verfahren bekam er laut AK dennoch 28.500 Euro zurück.
Was die AK so ärgert: "Befristung macht erpressbar", warnt Experte Ritt. Trotz Mietbremse der Bundesregierung würden Mieten in privat vermieteten befristeten Altbauwohnungen durch die Decke gehen. Denn – Verträge seien immer wieder befristet und überteuert. Zudem würden unfaire Lagezuschläge aufgeschlagen, etwa für die U-Bahn.
Auch der gesetzlich vorgesehene Abschlag von 25 Prozent werde, so Ritt, meist nicht abgezogen. Besonders hart – Mieter müssten vor Vertragsende zittern, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. Zusätzlich würden sie monatelang hingehalten. Und: "Verlängerungen gibt’s nur zu horrend höheren Preisen oder sie ziehen aus, was auch wieder jede Menge Kosten verursacht."
Die Arbeiterkammer fordert nun deutlich strengere Regeln. Vermieter, die wissentlich und wiederholt rechtswidrige Mieten verlangen, sollen nicht nur Rückzahlungen leisten müssen, sondern auch bestraft werden.
Aktuell wäre Mietwucher in der Praxis absolut straffrei, weil Vermieter maximal ihre "Beute" zurückgeben müssten. Das wäre so, als müsste "ein erwischter Schwarzfahrer einfach nur einen normalen Fahrschein nachkaufen", kritisiert die AK.
Konkret fordert die AK Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen gesetzliche Mietzinsobergrenzen, bei rechtswidrigen Betriebskostenpositionen und bei verschleppten Erhaltungsarbeiten. Außerdem sollen rechtswidrig kassierte Miet- oder Betriebskostenzahlungen in doppelter Höhe an Mieter zurückgezahlt werden müssen.
Bei befristeten Mietverträgen soll eine weitere Sanktion greifen: Wird mehr verlangt als gesetzlich erlaubt, soll sich der Vertrag per Gesetz automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag umwandeln.
Ebenfalls gefordert wird die Einführung eines Tatbestands Mietwucher im Strafgesetzbuch. Überschreitungen um 20 Prozent der ortsüblichen Markmiete soll demnach künftig mit "saftigen Geldstrafen geahndet werden". Bei Überschreitungen von 50 Prozent sollten laut Arbeiterkammer sogar Haftstrafen möglich sein.
Auch bei Befristungen will die AK eine Reform. Große Immobiliengesellschaften und Vermietungsunternehmen sollten Wohnungen künftig nicht mehr befristet vermieten dürfen. Privatpersonen sollen ab der zweiten von ihnen vermieteten Wohnung ebenfalls unbefristet vermieten müssen.
Ausnahmen soll es laut AK nur geben, wenn eine Wohnung etwa für den eigenen Bedarf oder für Kinder und Enkel befristet vergeben wird.
Zusätzlich fordert die AK ein transparenteres Mietrecht. Lagezuschläge sollen mit 20 Prozent gedeckelt werden, alle Zuschläge zusammen mit insgesamt 30 Prozent. Das neue System soll für alle privaten Mietwohnungen gelten, die älter als 30 Jahre sind.