Streitpunkt beim Auszug

Wohnung ausmalen? AK hat gute Nachricht für alle Mieter

Viele Mieter stehen beim Auszug vor derselben Frage: Muss ich die Wohnung ausmalen? Die Arbeiterkammer OÖ stellt jetzt klar, was wirklich gilt.
Oberösterreich Heute
09.05.2026, 06:53
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Beim Auszug die Wohnung streichen? Viele Mieter glauben, das sei Pflicht – oft steht es auch so im Vertrag. Doch genau hier liegt das Problem: Solche Klauseln sind häufig gar nicht gültig. Darauf weist die Arbeiterkammer OÖ jetzt hin – und ortet gleichzeitig deutliche Schwächen bei Hausverwaltungen.

Ausmal-Klauseln oft ungültig

Grundlage ist ein OGH-Urteil aus dem Jahr 2011. Demnach sind vorformulierte Ausmal-Klauseln in Verträgen in der Regel unwirksam – vor allem dann, wenn sie vom Vermieter vorgegeben wurden und keine sachliche Begründung haben. Entscheidend ist: Die Wohnung muss im übernommenen Zustand zurückgegeben werden – normale Abnützung inklusive.

Ein typischer Fall aus der Beratung: Eine Bewohnerin ist verunsichert, ob sie beim Auszug ausmalen muss. In der Vereinbarung steht es, der Vermieter verlangt es auch. Dabei hat sie nichts verändert, keine Schäden verursacht. Die AK stellt klar: In so einem Fall muss sie nicht streichen.

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Dass viele Mieter noch immer im Unklaren sind, zeigt der aktuelle Wohnzufriedenheitsindex der AK. Ein Drittel weiß laut eigener Angabe nicht genau, welche Kosten oder Reparaturen die Hausverwaltung übernehmen muss. Auch bei der Kommunikation gibt es Luft nach oben: Mehr als ein Viertel stellt Vermietern oder Verwaltungen ein schlechtes Zeugnis aus. Weitere elf Prozent sehen die Kommunikation eher kritisch.

AK fordert mehr gemeinnützige Wohnungen

Auffällig sind die Unterschiede zwischen Wohnformen. In Genossenschafts- und Gemeindewohnungen bewerten acht von zehn Mietern die Informationen als verständlich – im privaten Bereich sind es nur sieben von zehn. Auch bei der Reaktionsgeschwindigkeit schneiden geförderte Wohnungen besser ab: 67 Prozent berichten von rascher Hilfe, privat sind es lediglich 49 Prozent.

Für die Kammer ist klar, wo angesetzt werden muss: "Die Ergebnisse unterstreichen einmal mehr die Vorteile des geförderten Wohnbaus", sagt Präsident Andreas Stangl. "Darum muss das Land Oberösterreich alles daransetzen, diese attraktive Wohnform auszubauen." Konkret fordert die AK mehr gemeinnützige Wohnungen – mindestens 2.800 pro Jahr statt zuletzt 2.284 – und bessere, verständlichere Kommunikation durch Hausverwaltungen.

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