Vorgaben nicht umgesetzt

EU leitet zwei Verfahren gegen Österreich ein

Die EU-Kommission hat zwei Verfahren gegen Österreich eingeleitet. EU-Regeln zu Greenwashing und Pflege-Ausbildung wurden nicht rechtzeitig umgesetzt.
Newsdesk Heute
28.05.2026, 15:04
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Österreich hat mehrere EU-Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt – jetzt greift Brüssel ein. Die EU-Kommission hat am Donnerstag gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet.

Konkret geht es um neue Regeln gegen Greenwashing sowie um Ausbildungsstandards im Gesundheitsbereich. Auch zahlreiche andere EU-Staaten sind betroffen.

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Nicht fristgerecht umgesetzt

Laut EU-Kommission haben Österreich und 19 weitere Länder eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte im Rahmen der Energiewende nicht fristgerecht umgesetzt.

Die neuen Vorgaben sollen mehr Transparenz bei Umweltversprechen und Nachhaltigkeitssiegeln schaffen. Unternehmen sollen dadurch zu nachhaltigeren Praktiken bewegt und Greenwashing verhindert werden.

Außerdem sollen Konsumenten künftig leichter Informationen über die Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Garantie von Produkten erhalten. Die Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie bis spätestens 27. März 2026 in nationales Recht übernehmen müssen.

Neue Ausbildungsregeln

Zusätzlich fordert Brüssel Österreich und sieben weitere Staaten dazu auf, neue Ausbildungsregeln für Pflegekräfte, Zahnärzte und Apotheker vollständig umzusetzen.

Die EU will damit modernisierte Ausbildungsstandards in Bereichen wie E-Health, digitale Technologien, Immunologie, regenerative Medizin, Genetik oder Biotechnologie sicherstellen. Für diese Änderungen lief die Umsetzungsfrist am 4. März 2026 ab.

Im ersten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens verschickt die EU-Kommission nun sogenannte förmliche Aufforderungsschreiben an die betroffenen Staaten.

Österreich muss reagieren

Diese haben danach zwei Monate Zeit, um die fehlenden Maßnahmen umzusetzen und Brüssel darüber zu informieren. Falls die Antwort nicht ausreicht, kann die Kommission im nächsten Schritt eine begründete Stellungnahme abgeben.

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