Die Europäische Kommission macht Ernst: Gleich zwei neue Vertragsverletzungsverfahren wurden am Dienstag gegen Österreich eingeleitet – gemeinsam mit mehreren anderen EU-Staaten. Grund ist, dass Wien zwei EU-Richtlinien nicht korrekt oder nur teilweise umgesetzt haben soll.
Konkret geht es einerseits um Änderungen der zweiten Zahlungsdienstleisterrichtlinie sowie der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen.
Diese sollen es E-Geld-Instituten und Zahlungsdienstleistern, die keine Banken sind, ermöglichen, effizienter an europäischen Zahlungssystemen teilzunehmen – etwa bei Sofortüberweisungen. Laut Kommission hinkt Österreich bei der Umsetzung deutlich hinterher.
Auch bei der Trinkwasserrichtlinie besteht Nachholbedarf. Die Neufassung soll laut Brüssel die Gesundheit der Menschen besser schützen, neue Schadstoffe bekämpfen und die Qualitätsstandards für Leitungswasser anheben. Die Mitgliedsstaaten hätten die Vorgaben bis 12. Jänner 2023 umsetzen müssen – Österreich hat das bisher nur teilweise erledigt.
Nun läuft die Frist: Österreich hat zwei Monate Zeit, um die Mängel zu beheben und der Kommission zu antworten. Passiert das nicht, kann der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen – samt möglicher Geldstrafe.