Seit Jahresbeginn gelten strengere Regeln für den Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld. Neue Zahlen des Arbeitsmarktservice (AMS) zeigen nun: Die Zahl der Betroffenen ist stark zurückgegangen, gleichzeitig wechselten mehr Menschen in reguläre Jobs.
Bis Ende 2025 konnten Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Mit der Reform wurde diese Möglichkeit auf wenige Ausnahmen beschränkt. Ziel war es, Ausgaben zu senken und Anreize für eine raschere Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu schaffen.
Wie Zahlen des AMS zeigen, die der "Presse" vorliegen, bezogen Ende Mai 2025 noch rund 27.400 Menschen gleichzeitig AMS-Leistungen und hatten eine geringfügige Beschäftigung. Ein Jahr später waren es nur noch rund 9.400 Personen – das entspricht etwa drei Prozent der AMS-Kunden.
Besonders ins Gewicht fällt eine weitere Zahl: Laut AMS wechselten 10.224 Personen, die im November 2025 noch Arbeitslosengeld bezogen und geringfügig beschäftigt waren, bis Ende Mai 2026 in eine vollversicherte Beschäftigung. 3.977 von ihnen wurden sogar vom selben Arbeitgeber übernommen. Im Vergleich zum Vorjahr waren das laut AMS rund 800 Personen mehr.
Aus Sicht des AMS ist die Reform damit erfolgreich. AMS-Vorstand Johannes Kopf hatte die Möglichkeit des Zuverdienstes bereits in der Vergangenheit als "Inaktivitätsfalle" bezeichnet. Der Zuverdienst habe für viele den Anreiz verringert, möglichst rasch wieder eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen.
Bereits 2022 erklärte Kopf: "Das ist dann in vielen Fällen mehr als das hundertprozentige Einkommen und das ist nicht klug." Außerdem sprach er von Unternehmen mit "auffälligen Beschäftigungsmustern."
Vor der Reform nutzten rund zehn Prozent der AMS-Kunden die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes. Fachleute verwiesen allerdings auch auf Vorteile: Arbeitslose könnten dadurch den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechterhalten und ihre Chancen auf einen späteren Einstieg in eine reguläre Beschäftigung verbessern.
Eine Wifo-Studie aus dem Jahr 2022 kam zum Ergebnis, dass geringfügige Beschäftigungen die Dauer der Arbeitslosigkeit zwar etwas verlängern können, sich für Langzeitarbeitslose aber positiv auf die spätere Erwerbskarriere auswirken können.
Deshalb sieht die seit Jahresbeginn geltende Reform Ausnahmen vor. Langzeitarbeitslose, Menschen ab 50 Jahren, Personen mit Behinderungen sowie Teilnehmer an längeren AMS-Schulungen dürfen weiterhin geringfügig dazuverdienen. Das gilt auch für Personen, die bereits vor ihrer Arbeitslosigkeit neben ihrem Hauptberuf geringfügig beschäftigt waren.