Trotz des präsentierten Doppelbudgets ist die Arbeit der Regierung noch nicht abgeschlossen. Hinter den Kulissen wird weiter heftig darüber verhandelt, wie am Arbeitsmarkt Einsparungen in Höhe von 200 Millionen Euro erzielt werden können.
Ursprünglich sollte dafür das sogenannte "Zwischenparken" beim AMS eingeschränkt werden. Geplant war, dass Arbeitnehmer nach einer einvernehmlichen Auflösung ihres Dienstverhältnisses künftig eine Wartefrist in Kauf nehmen müssen, bevor sie Arbeitslosengeld beziehen können. Auch Arbeitgeber hätten sich an dem Modell beteiligen sollen. Auf eine gemeinsame Linie konnten sich die Koalitionsparteien jedoch bislang nicht einigen.
Der Sparbedarf bleibt dennoch bestehen. Am Donnerstagabend nahm die Debatte deshalb neue Fahrt auf. Die Neos kündigten an, die Kosten für die Altersteilzeit deutlich senken zu wollen. Statt derzeit rund 600 Millionen Euro sollen dafür im Jahr 2029 nur noch etwa 200 Millionen Euro aufgewendet werden.
Erreicht werden soll das unter anderem dadurch, dass Altersteilzeit künftig nur noch Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen offensteht. Zudem wird die ursprünglich geplante Anhebung der Ersatzrate von 80 auf 90 Prozent nicht umgesetzt. Hintergrund ist die neue Teilpension, die künftig einen Teil der Altersteilzeit ersetzen soll. Allerdings blieb die Nachfrage nach diesem Modell bisher deutlich hinter den Erwartungen des Sozialministeriums zurück.
Geplant ist außerdem eine Obergrenze beim Altersteilzeitgeld. Künftig sollen maximal 5.200 Euro pro Monat ausbezahlt werden. Das entspricht 75 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage und folgt einer Empfehlung des Rechnungshofes.
Deutlich schwieriger dürften die Gespräche über weitere Sparmaßnahmen am Arbeitsmarkt werden. Diskutiert werden unter anderem ein Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze, höhere Abgaben für Arbeitgeber bei geringfügiger Beschäftigung sowie das Aus für Bonusregelungen bei der Krankenversicherung für Kleinunternehmer, berichtet der "Kurier". Zudem sollen Arbeitnehmer über 63 Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsantritt weiterhin Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen.
Das gesamte Paket soll mittels Abänderungsantrag eingebracht und gemeinsam mit den übrigen Budgetmaßnahmen noch im Juli beschlossen werden.