Mit der neuen Teilpension können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension beziehen. Der Antrag muss beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt werden – meist bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Die Arbeiterkammer (AK) erklärt nun, worauf Betroffene achten sollten.
Die neue Regelung steht allen offen, die bereits Anspruch auf eine Pension erworben haben. Dazu zählen etwa Korridor-, Langzeitversicherten-, Schwerarbeits- und Alterspension. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent reduziert wird. Diese Reduktion muss mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbart werden.
So funktioniert das Modell: Bei der Teilpension können Arbeitnehmer wählen, wie viel ihrer Pension sie bereits beziehen möchten: 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent. Für den Teil der Pension, der bereits bezogen wird, wird das Pensionskonto geschlossen. Der restliche Anteil bleibt jedoch bestehen und wächst weiter, solange man noch arbeitet.
Das bedeutet: Auch mit reduzierter Arbeitszeit kann sich die spätere volle Pension weiter erhöhen. Während der Teilpension erhält man somit ein reduziertes Gehalt plus den gewählten Anteil der Pension.
Ein wichtiger Tipp der AK: Wer Gehalt und Pension gleichzeitig bekommt, muss häufig mit Steuernachzahlungen rechnen. Deshalb sollte man vorab genau kalkulieren, wie viel netto tatsächlich übrig bleibt. Denn die Teilpension ist steuerpflichtig.
Das Problem: Die Pensionsversicherung berechnet nur die Lohnsteuer auf die Pension. Der Arbeitgeber berechnet nur die Lohnsteuer auf das Gehalt. Da beide Einkommen getrennt versteuert werden, wird oft zu wenig Steuer abgezogen. Dadurch kann es bei der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung zu Nachzahlungen kommen. Diese muss bis 30. Juni des Folgejahres über FinanzOnline erledigt werden.
Um hohe Nachforderungen zu verhindern, empfiehlt die AK eine freiwillige Vorauszahlung beim Finanzamt. Das funktioniert mit dem Formular E220. Damit können Betroffene schon während des Jahres Steuern vorauszahlen, um eine große Rechnung am Jahresende zu vermeiden.
Da das Zusammenspiel aus reduziertem Gehalt, Pension und Steuern kompliziert sein kann, hat die Arbeiterkammer einen eigenen Rechner entwickelt. Unter
teilpensionsrechner.arbeiterkammer.at kann man mit den Daten aus dem Pensionskonto berechnen, wie hoch das Gesamteinkommen sein wird, ob eine Steuernachzahlung droht und wie stark sich die spätere Pension erhöht.