Frau ist schwer krank

PVA verweigert Österreicherin knallhart die Pension

Trotz schwerer Sehprobleme, chronischer Schmerzen und Depressionen lehnte die PVA einer Oberösterreicherin die Berufsunfähigkeitspension ab.
André Wilding
13.06.2026, 08:30
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Eine Arbeitnehmerin arbeitete jahrelang in einem IT-nahen Beruf. Vor mehr als zehn Jahren traten bei ihr zunehmende Sehstörungen (Doppelbilder), muskuläre Verspannungen und chronische Schmerzen auf. Dazu kamen schwere Depressionen. Dennoch lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension ab. Die Arbeiterkammer Oberösterreich konnte helfen.

Schwere gesundheitliche Einschränkungen

Die Frau stellte einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Sie begründete dies mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen, die eine weitere Berufstätigkeit unmöglich machten. Die PVA lehnte den Antrag ab. Begründung: Es liege weder dauerhafte noch vorübergehende Berufsunfähigkeit vor. Die medizinischen Gutachten würden keine ausreichende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit belegen. Daraufhin wandte sich die Arbeitnehmerin an die Arbeiterkammer Oberösterreich.

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Berufsunfähigkeitspension beantragt

Die Arbeiterkammer brachte für ihr Mitglied Klage bei Gericht ein. Sie machte darin geltend, dass die Frau aufgrund ihrer Erkrankungen sehr wohl dauernd berufsunfähig sei und beantragte die Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension. Das Gericht beauftragte daraufhin einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens, um auch die Frage des Berufsschutzes zu klären und, ob die Frau auf eine andere Tätigkeit verweisbar sei.

Keine Verweisbarkeit gegeben

Das Gutachten ergab, dass die Arbeitnehmerin aufgrund ihres stark eingeschränkten medizinischen Leistungskalküls nicht mehr in der Lage sei, ihre bisherige Tätigkeit weiter auszuüben. Auch eine Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten sei nicht gegeben.

PVA Bescheide müssen regelmäßig korrigiert werden

Die Arbeiterkammer setzte sich im Sinne ihres Mitgliedes durch: Die Arbeitnehmerin bezieht nun eine Berufsunfähigkeitspension. "Dieser Fall ist einmal mehr ein Beleg dafür, dass PVA-Bescheide regelmäßig vor Gericht korrigiert werden müssen, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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