Eine Arbeitnehmerin aus Oberösterreich hat nach einem langen Kampf doch noch ihre Berufsunfähigkeitspension erhalten. Die Frau war viele Jahre in einem IT-nahen Beruf tätig. Bereits vor mehr als zehn Jahren verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand deutlich.
Zu zunehmenden Sehstörungen mit Doppelbildern kamen muskuläre Verspannungen, chronische Schmerzen und schwere Depressionen. Nach Angaben der Arbeiterkammer machten die Beschwerden eine weitere Berufsausübung unmöglich.
Trotzdem lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitspension ab. Laut PVA liege weder eine dauerhafte noch eine vorübergehende Berufsunfähigkeit vor. Die vorliegenden medizinischen Gutachten würden keine ausreichende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit belegen.
Die Betroffene wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese brachte Klage beim zuständigen Gericht ein und argumentierte, dass die Frau aufgrund ihrer Erkrankungen sehr wohl dauerhaft berufsunfähig sei.
Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit einem neuen Gutachten. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Arbeitnehmerin auf andere Tätigkeiten verwiesen werden könnte.
Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Wegen ihres stark eingeschränkten gesundheitlichen Zustands kann die Frau ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben. Auch eine Verweisung auf andere Berufe sei nicht möglich.
Am Ende setzte sich die Arbeiterkammer durch. Die Arbeitnehmerin erhält nun ihre Berufsunfähigkeitspension. AK-Präsident Andreas Stangl sieht den Fall als weiteres Beispiel dafür, dass Entscheidungen der PVA regelmäßig von Gerichten korrigiert werden müssen.