Für ein Pensionistenehepaar sollte es die erste gemeinsame Kur ihres Lebens werden – stattdessen endete der Versuch laut eigenen Angaben in Frust, Telefon-Odysseen und einer bitteren Erkenntnis.
Das Paar, beide über 60 Jahre alt, ist bei unterschiedlichen Pensionsversicherungen versichert. Frau Jutta ist bei der PVA versichert, ihr Gatte hingegen bei einem anderen Unternehmen. Beide haben Diabetes - der Arzt empfahl daher, dass beide auf Kur fahren könnten. Da der Mann jedoch pflegebedürftig ist, wollte das Ehepaar gemeinsam in dieselbe Kuranstalt fahren.
Laut der Pensionistin wurden beide Anträge sorgfältig vorbereitet – inklusive ausführlichem Begleitschreiben an beide Versicherungen. Die erste Versicherung reagierte rasch und bewilligte nicht nur die Kur des Mannes, sondern auch die Begleitperson – und zwar genau in jenem Kurzentrum, das vom Arzt empfohlen worden war.
Eine Woche später flatterte dann auch die Bewilligung der PVA ins Haus. Doch statt des gewünschten Kurortes bekam die Pensionistin eine völlig andere Einrichtung zugewiesen – rund 300 Kilometer entfernt von ihrem Mann. Für das Ehepaar unverständlich.
Daraufhin versuchte Jutta telefonisch eine Änderung zu erreichen. Doch schon beim ersten Anruf habe eine Tonbandansage erklärt, dass Rückrufe bei Änderungswünschen des Kurortes "ohnedies nicht möglich" seien. Trotzdem forderte die Pensionistin einen Rückruf an.
Zunächst meldete sich laut dem Ehepaar eine falsche Dienststelle, danach wurde weiterverbunden. Die Gespräche beschreibt Jutta als "unhöflich, ungeduldig und unangenehm". Trotz mehrfacher Erklärungen und Hinweise auf das beigelegte Schreiben sei immer wieder nur erklärt worden: "Bei der PVA geht das nicht." Auch eine Verbindung zu einem Vorgesetzten sei ebenfalls verweigert worden.
Am Ende zog das Ehepaar die Konsequenz: Der bei der PVA versicherte Pensionistin verzichtet nun komplett auf ihre Kur. Zurück bleibt bei den Betroffenen vor allem Enttäuschung: "Die PVA hat wieder jemandem erfolgreich eine Gesundheitsvorsorge völlig vermiest."
"Heute" fragte bei der PVA genauer nach, was es mit der Absage auf sich hat. Die Zuweisung zum Reha-Zentrum in Alland wurde unter Einbeziehung der Diagnose und der gesundheitlichen Bedürfnisse durchgeführt. "Der Wunsch 'gemeinsam mit' kann bei einem Reha-Heilverfahren nicht berücksichtigt werden, sondern grundsätzlich nur bei einer GVA/Kur", heißt es seitens der Pensionsversicherungsanstalt.
Grundsätzlich könne jedoch eine Umstellung der bereits bewilligten Reha-Einrichtung – sofern dies gewünscht wird – durchgeführt werden. Auf Anfrage von "Heute" heißt es weiter: "Die Umstellung des Rehabilitationsheilverfahrens nach Althofen wurde bereits durchgeführt und das neue Bewilligungsschreiben befindet sich am Postweg."
Für die Pensionistin und ihren Mann geht damit ein besonderer Wunsch in Erfüllung.