Wieder muss die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. In Oberösterreich setzte sich eine Familie erfolgreich gegen eine aus ihrer Sicht viel zu niedrige Einstufung beim Pflegegeld zur Wehr – das berichtet die "Kronen Zeitung".
Konkret geht es um ein zehnjähriges Kind mit Autismus. Der Bub ist hyperaktiv, stark lärmempfindlich und kann nicht alleine gelassen werden. Ohne durchgehende Betreuung bestehe die Gefahr, dass er sich selbst oder andere verletzt. Entsprechend hoch ist der Pflegeaufwand für die Eltern.
Trotz dieser Situation wurde zunächst nur Pflegegeld der Stufe 1 gewährt. Die Familie wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Oberösterreich, die den Fall vor Gericht brachte. Ein unabhängiger Sachverständiger erstellte im Zuge des Verfahrens ein neues Gutachten.
Und Ergebnis fiel laut dem Bericht der Tageszeitung deutlich anders aus: Der monatliche Pflegebedarf wurde mit 205 Stunden festgestellt. Damit hat die Familie Anspruch auf Pflegestufe 6. Finanziell bedeutet das einen gewaltigen Sprung - statt 206 Euro monatlich gibt es nun 1.685 Euro, heißt es in der "Krone".
Die Arbeiterkammer sieht darin keinen Einzelfall. Immer häufiger würden zu niedrige Einstufungen korrigiert. Seit 2021 ist die Zahl der Beratungen rund um Pflegegeld stark gestiegen, ebenso die erfolgreich abgeschlossenen Verfahren.
AK-Präsident Andreas Stangl fordert Verbesserungen im System. "Es ist wichtig, dass Betroffene bald einen Rechtsanspruch darauf haben, bei den PVA-Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen", erklärt er in der "Krone".
Und weiter: "Wichtig wäre außerdem, dass Vorbefunde der Betroffenen berücksichtigt werden. Dadurch kann die Qualität der Begutachtungen erhöht werden".