Kritik an PVA-Gutachten

Kein Anspruch: Streit um Vertrauensperson eskaliert

Im Streit um die Begutachtungspraxis der PVA bleibt eine Forderung offen: Ein Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson ist weiterhin nicht vorgesehen.
Newsdesk Heute
10.04.2026, 09:27
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Die Diskussion um die Begutachtungspraxis bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) spitzt sich weiter zu. Während Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) Verbesserungen angekündigt hat, stellt die PVA klar: Ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson besteht derzeit nicht.

Auslöser der Debatte sind geplante Reformen im Bereich der Begutachtungen bei Berufsunfähigkeit und Invalidität. Schumann hatte angekündigt, Betroffenen künftig mehr Unterstützung zu ermöglichen – etwa durch die Begleitung einer Vertrauensperson. Die PVA betont jedoch, dass dafür aktuell die gesetzliche Grundlage fehlt: "Dies zu ändern, obliegt dem Gesetzgeber".

Unterschiede im System

In einer Stellungnahme verweist die Pensionsversicherung auf bestehende Unterschiede im System. Beim Pflegegeld sei die Begleitung klar geregelt: "Im § 25a (1) Bundespflegegeldgesetz ist geregelt, dass auf Wunsch der/des Pflegebedürftigen oder ihres/seines gesetzlichen Vertreters bei der Untersuchung die Anwesenheit und Anhörung einer Person seines Vertrauens zu ermöglichen ist".

Für Verfahren rund um Berufsunfähigkeit oder Invalidität gebe es eine solche Bestimmung jedoch nicht: "Eine vergleichbare gesetzliche Regelung besteht für Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität derzeit nicht."

Gleichzeitig betont die PVA, dass Begleitpersonen in der Praxis bereits häufig zugelassen werden. "Die Pensionsversicherung unterstütze die Anwesenheit einer Vertrauensperson jedoch selbstverständlich auch in diesen Verfahren", heißt es. Eine klare Regel, wer im Einzelfall entscheidet, gibt es aber nicht. Laut PVA sei eine Begleitung dann möglich, "wenn der Prozess der Begutachtung […] und/oder das Ergebnis der Begutachtung dadurch nicht beeinträchtigt wird".

Künftig soll zumindest organisatorisch nachgeschärft werden: "Die Möglichkeit einer Mitnahme von Begleitpersonen wird künftig über die Einladung zur Begutachtung berücksichtigt werden."

Sozialministerium: "Die gesetzliche Grundlage wird es geben!"

Aus dem Sozialministerium betont man, dass es die gesetzliche Grundlage geben wird. "Die Menschen brauchen in einer so sensiblen Situation Rechtssicherheit. Diese gesetzliche Grundlage wird auf die Begutachtungsverfahren zugeschnitten sein und die Erarbeitung in enger Abstimmung mit der PVA passieren", so Martin Mandl, Sprecher von Ministerin Schumann.

Verhaltenskodex für Gutachter

Parallel arbeitet die PVA an weiteren Maßnahmen. Ein Verhaltenskodex für Gutachter sei in Ausarbeitung und werde "nach Fertigstellung allen Gutachter*innen zur Verfügung gestellt". Dabei handle es sich um "eine Weiterentwicklung bestehender Standards und Prozesse".

Die Pensionsversicherung betont zudem, dass Begutachtungen bereits jetzt strengen Vorgaben folgen. Diese orientieren sich an gesetzlichen Grundlagen, medizinischen Leitlinien und standardisierten Abläufen. Auch Schulungen würden laufend stattfinden, Gutachterinnen und Gutachter müssten sich regelmäßig zertifizieren und fortbilden.

Video: Sozialministerin Korinna Schumann im "Heute"-Interview

Scharfe Kritik nach AK-Studie

Die Kritik an der Praxis bleibt dennoch massiv. Eine Studie im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich hatte ergeben, dass 70 Prozent der Befragten die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfanden. Berichtet wurde unter anderem von "kasernenartigem Ton", "Anschreien" und dem Vorwurf, Beschwerden würden nur vorgetäuscht.

Nach anhaltender Kritik kündigte Sozialministerin Schumann ein Maßnahmenpaket an. Neben einem besseren Beschwerdemanagement und klareren Standards soll auch die Begleitung durch eine Vertrauensperson ausdrücklich ermöglicht werden: "Künftig soll die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson […] nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei Verfahren im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen ausdrücklich ermöglicht werden."

Doch auch nach diesen Ankündigungen reißen die Forderungen nicht ab. Der Behindertenverband KOBV verlangt eine klare gesetzliche Verankerung dieses Rechts. Die Arbeiterkammer fordert, dass den Ankündigungen nun "Taten folgen". Und Organisationen wie "Pro Rare Austria" sprechen von "intransparenten Abläufen, herabwürdigender Behandlung und unverständlichen Ablehnungen" – und verlangen eine grundlegende Reform des Systems.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 10.04.2026, 10:11, 10.04.2026, 09:27
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