Maßnahmenpaket beschlossen

Kritik an Gutachten: Ministerin plant große PVA-Reform

Nach Kritik an PVA-Gutachten reagiert Sozialministerin Schumann mit Reformen. Ein Paket soll Transparenz, Qualität und respektvollen Umgang bringen.
Lara Heisinger
03.04.2026, 13:48
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Nach anhaltender Kritik an Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) nun konkrete Reformschritte auf den Weg gebracht. Bei einem Treffen mit der PVA wurde vereinbart, das bestehende System grundlegend zu verbessern.

"Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung braucht, muss sie bekommen – und zwar auf Basis transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen. Niemand soll sich als Bittsteller fühlen", betont Schumann. Ziel sei ein treffsicheres System, bei dem Leistungen genau jenen zugutekommen, die Anspruch darauf haben.

Ein zentrales Thema ist der Umgang mit Betroffenen. "Menschen in Begutachtungsverfahren befinden sich oft in schwierigen Situationen und haben Anspruch auf eine wertschätzende Behandlung." Gleichzeitig sei auch ein respektvoller Umgang mit Gutachtern notwendig.

Sechs Maßnahmen sollen System verbessern

Um die Qualität der Begutachtungen zu erhöhen, wurden mehrere konkrete Schritte beschlossen:

So soll ein verpflichtender Verhaltenskodex für alle internen und externen Gutachter eingeführt werden. Dieser legt klare Regeln für die Kommunikation mit Versicherten fest und soll einen respektvollen, empathischen Umgang sicherstellen. Die Einhaltung wird künftig kontrolliert.

Auch in der Ausbildung wird nachgeschärft: Die festgelegten Standards werden in die Lehrgänge der Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK) integriert. Zusätzlich sollen Schulungen verstärkt auf Gesprächsführung, aktives Zuhören und den Umgang mit schwierigen Situationen eingehen.

Video: Sozialministerin Korinna Schumann im Interview mit "Heute"

Künftig dürfen Antragsteller bei Begutachtungen eine Vertrauensperson mitnehmen – nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei Verfahren rund um Berufsunfähigkeit und Invalidität. Auf diese Möglichkeit soll aktiv hingewiesen werden.

Mehr Transparenz ist ebenfalls geplant: Begutachtungen sollen ausreichend Zeit bekommen, Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden – besonders im Fall von Ablehnungen.

Darüber hinaus wird das Beschwerdemanagement ausgebaut und die Qualitätssicherung verstärkt. "Es ist unabdingbar, dass Entscheidungen fair, verständlich, mit Empathie und Wertschätzung sowie auf hoher Qualität basieren. Kritik muss ernst genommen werden", so Schumann.

Auch Sozialministeriumservice betroffen

Nicht nur bei der PVA selbst, auch im Sozialministeriumservice (SMS), das ebenfalls Begutachtungen durchführt, werden Änderungen umgesetzt. Geplant ist ein einheitliches Beschwerdesystem in allen Landesstellen sowie ein praxisnaher Leitfaden für Gutachter.

Dieser soll klare Standards für Ablauf, Dokumentation und den Umgang mit Konfliktsituationen festlegen. Zudem sollen Betroffene künftig besser informiert werden – etwa durch verständliche Infoschreiben zum Ablauf der Begutachtung. Darin wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vertrauenspersonen beigezogen werden können und relevante Atteste eingebracht werden sollen.

Die Maßnahmen sollen laut Ministerium verbindlich umgesetzt und durch interne Vorgaben abgesichert werden.

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