Gutachter "respektlos"

"Zeigen, wie man aufs Klo geht" – scharfe Kritik an PVA

Eine neue Studie der AK übt massive Kritik an Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt. Viele Betroffene fühlen sich respektlos behandelt.
Oberösterreich Heute
13.03.2026, 03:00
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Wer Pflegegeld oder eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension beantragt, muss sich von Gutachtern der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) untersuchen lassen. Genau dieser Prozess sorgt laut einer neuen Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich für heftige Kritik.

Für die Untersuchung wurden 817 Personen befragt, die in den vergangenen zehn Jahren einen Antrag gestellt haben. Das Ergebnis fällt deutlich aus: 70 Prozent der Antragsteller für Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension empfanden die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll. Bei Pflegegeld-Anträgen waren es 42 Prozent.

Viele Betroffene berichten von unangenehmen Situationen während der Begutachtung. Laut Studie reichten die Erfahrungen von einem unfreundlichen Ton bis hin zu Anschreien oder dem Vorwurf, gesundheitliche Probleme würden nur vorgetäuscht.

AK-Präsident Andreas Stangl spricht von einem ernsten Problem. "Es handelt sich offenbar nicht um Einzelfälle, in denen kranke und pflegebedürftige Menschen von der PVA unangemessen oder sogar herabwürdigend behandelt werden", sagt Stangl.

Belastend: Toilettengang herzeigen

Besonders belastend schildern einige Antragsteller die Forderung, intime Tätigkeiten wie den Toilettengang oder das Duschen demonstrieren zu müssen. Auch Begleitpersonen waren nicht immer erwünscht: Acht Prozent der Pflegegeld-Antragsteller und 30 Prozent der Pensions-Antragsteller gaben an, dass eine Begleitperson nicht zugelassen wurde.

Die Arbeiterkammer führte im Jahr 2025 mehr als 2.500 Gerichtsverfahren gegen die PVA Oberösterreich und erstritt rund 70,35 Millionen Euro für Betroffene. Bei Pflegegeldfällen gewann die AK 58,7 Prozent der Verfahren, bei Pensionsfällen 33,1 Prozent.

"Sie verdienen eine respektvolle Kommunikation und eine umfassende Untersuchung, bei der auch eine Begleitperson dabei sein kann", fordert Stangl.

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