Antrag abgelehnt

"Pflege oder Job"– Sohn kämpft um Versorgung von Mutter

Eine 76-Jährige aus NÖ liegt schon zum achten Mal im Spital. Ihre geringe Pflegestufe verhindert eine weitere Unterstützung für die Angehörigen.
Aram Ghadimi
27.02.2026, 05:15
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"Meine Mutter hat ihr Leben lang hier in Österreich Sozialversicherungsbeiträge bezahlt", sagt Atilla V. (Name geändert) gegenüber "Heute". Seit September 2025 wurde die 76-Jährige bereits zum achten Mal im Landesklinikum Wiener Neustadt stationär aufgenommen: "Jedes Mal wird sie kurz darauf nach Hause geschickt, obwohl sie eigentlich in eine Pflegeeinrichtung müsste." Ein Ansuchen auf Übergangspflege sei abgelehnt worden.

Schauplatz Wiener Neustadt: Seit einigen Tagen liegt dort die 76-jährige Annika V. (Name geändert) wegen ihres rezidivierenden Harnwegsinfekts im Krankenhaus. Nach Angaben der Angehörigen leidet die Pensionistin deswegen unter anhaltendem Fieber, ist verwirrt und kann weder alleine gehen noch essen oder sich anziehen. "Sie ist inkontinent und muss täglich gewaschen werden", sagt ihre Tochter.

Laut Attest schwer krank

Ein ärztliches Attest vom 12. Februar 2026, das "Heute" vorliegt, führt folgende Diagnosen an: Typ-2-Diabetes, Leberzirrhose, rezidivierende Harnwegsinfektionen mit den besagten stationären Aufenthalten, beginnende Demenz, geschwächter Zustand nach Brust-Karzinom.

Mit einem Karnofsky-Index von 60 bis 70 Prozent ist ihre geistige Leistungsfähigkeit deutlich beeinträchtigt. Dennoch wurde ihr seitens der Pensionsversicherung (PV) bislang lediglich Pflegestufe 2 zuerkannt – ein Problem für sie und ihre Familie. Diese betrachtet die Einstufung als "deutlich zu niedrig". Der Antrag auf Erhöhung laufe bereits.

"Keiner kann Pflege übernehmen"

Zum Hintergrund: Der Fall von Familie V. erreichte die "Heute"-Redaktion, weil sich zuerst die Schwester von Atilla V. stellvertretend für die verzweifelte Familie gemeldet hatte. "Meine Mutter ist komplett verwirrt und schafft es nicht einmal, die Schnabeltasse zum Mund zu führen", sagte sie im Gespräch.

Die gebürtige Niederösterreicherin hat selbst schwer zu kämpfen: Vollzeit in einem sitzenden Job, sind nach mehreren Bandscheibenvorfällen bereits sieben ihrer Wirbel miteinander verschraubt: "Wenn unsere Mutter nächste Woche entlassen wird, wissen wir nicht, wie es weitergeht. Keiner von uns wohnt in Wiener Neustadt und könnte die nötige Pflege zu Hause übernehmen."

"Pflege oder Job"

"Mein Bruder zahlt Höchstbemessungsgrundlage", ergänzt sie hörbar aufgeregt: "Niemand bei uns in der Familie war jemals arbeitslos, wir alle haben jahrelang einbezahlt. Trotzdem gibt es für meine Mutter keine professionelle Pflege? Es kann doch nicht im Sinne der Beitragszahler sein, dass jetzt einer von uns die Arbeit aufgeben muss."

"Ich bin verzweifelt. Es läuft bei mir auf Pflege oder Job hinaus", fasst Attila V. das Dilemma zusammen. Der 50-Jährige hat sich (trotz aller Vorurteile, die es in Österreich gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund gibt) hochgearbeitet und ist heute als Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebs in NÖ tätig. Dort verantwortet er den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Dazu muss er Monat für Monat Dienstreisen ins Ausland in Kauf nehmen: "Um meine Mutter pflegen zu können, müsste ich meinen Job aufgeben, den Betrieb und seine Mitarbeiter im Stich lassen. Das ist doch Wahnsinn." Schon jetzt kümmert sich der 50-Jährige jede freie Minute um seine Mutter und hat deshalb unzählige Kilometer in seinem Auto zurückgelegt.

Übergangspflege abgelehnt

Der 79-jährige Ehemann der Pensionistin ist nicht mehr in der Lage, seine Frau zu versorgen. Er leidet, bedingt durch die Krankheit COPD, an Atemnot und hat überdies Herzprobleme. Und genau wie seine Frau leidet auch er an Diabetes. Das dritte gemeinsame Kind, eine 47-Jährige, ebenfalls berufstätig, lebt schon lange in Salzburg. "Unser Antrag auf Übergangspflege ist von der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt abgelehnt worden", sagt Atilla V.

Pensionsversicherung kontert

Die Pensionsversicherung (PV) bestätigt auf "Heute"-Anfrage den bisherigen Verfahrensverlauf: "Für Frau V. wurde erstmals am 13. August 2024 ein Antrag auf Pflegegeld eingebracht. Das Gutachten hat einen Pflegegeldbedarf von 85 Stunden/Monat festgestellt. Frau V. wurde damit laut Bescheid vom 19. September 2024 Pflegegeldstufe 1 zugesprochen."

Dann heißt es weiter: "Am 6. November 2025 wurde ein Erhöhungsantrag eingebracht und in Folge ein Pflegebedarf von 108 Stunden/Monat festgestellt. Mit Bescheid vom 23. Jänner 2026 wurde ihr Pflegegeldstufe 2 zugesprochen."

Schließlich sei am 19. Februar 2026 ein Verschlimmerungsantrag eingebracht worden: "Eine Begutachtung sowie das Verfahren sind diesbezüglich noch offen, weswegen wir hierzu keine Stellungnahme abgeben können." Grundsätzlich gelte, dass im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes jederzeit ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt werden könne.

Landesklinikum "nicht zuständig"

"Heute" hat auch beim Krankenhaus nachgefragt, da Familie V. beklagt, dass die dort ausgestellten Befunde eine höhere Pflegestufe verhindern. Seitens der dortigen Pressestelle heißt es dazu: "Das Universitätsklinikum Wiener Neustadt ist für die medizinische Behandlung sowie die pflegerische Versorgung während des stationären Aufenthalts der Patientinnen und Patienten verantwortlich." Auf Wunsch biete das Entlassungsmanagement des Klinikums Informationen zu möglichen weiterführenden Versorgungsangeboten an.

Vorwürfe bezüglich der ärztlichen Dokumentation weise man zurück: "Das Klinikum erstellt keine Gutachten zur Pflegeeinstufung, diese werden von externen Sachverständigen beurteilt. Fragen der weiteren Pflegeorganisation, etwa Pflegegeldeinstufungen, Übergangspflege oder sozialrechtliche Leistungsansprüche, fallen in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Sozialversicherungsträger sowie der dafür zuständigen Behörden."

Zu sozialrechtlichen Entscheidungen könne man keine inhaltliche Stellungnahme abgeben. Selbstverständlich, erhalte die Patientin im Falle einer erneuten stationären Aufnahme, wie bisher, eine individuell angepasste medizinische und pflegerische Versorgung.

"Verbesserung im System"

"Hier zeigt sich, dass es dringend Verbesserungen im System benötigt", kommentiert das Atilla V. und verweist dabei auf seine Frau: "Meine Partnerin ist schon zu Hause, weil wir meine pflegebedürftige Schwiegermutter bei uns aufgenommen haben."

Dann hebt sich die Stimme des 50-Jährigen: "Soll ich jetzt auch noch meinen Job aufgeben?" Wie es nach der Entlassung seiner Mutter weitergehen kann, macht ihm große Sorgen. Infolge der "Heute"-Anfrage hat die PV einen Begutachtungstermin für 10. März 2026 angekündigt.

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